Killerspiel-Debatte: Import-Händler Gameware.at droht Indizierung

gullinews am Mittwoch, 17.06.2009 21:14 Uhr (Rating: )

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Wie der österreichische Online-Shop Gameware.at mit großen Entsetzen verkündete, wurde jüngstens die Indizierung des Händlers beantragt. Grund dafür sei eine zielgerichtete Verbreitung von Gewalt-Material.

Offenbar finden die konservativen und unzeitgemäßen Politiker weiterhin gefallen daran, zahlreiche Bürger der Bundesrepublik Deutschland uneingeschränkt aus der Fassung zu bringen. Wie es sich nun vor kurzem herausstellte, sind einige Menschen der Ansicht, dass auch legitime Online-Shops, die gebräuchliche Gaming-Produkte vertreiben, eine Gefährdung für die Jugend darstellen.

Auf der Webseite des österreichischen Händlers wurde am heutigen Mittwoch öffentlich bekannt gegeben, dass schon bald eine Indizierung des Internet-Händlers Gameware.at im Rahmen des Möglichen sei. Die Kommission für Jugendschutz der Landesmedienanstalten (kurz KJM) habe bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) eine umgehende Zensur der Internetpräsenz beantragt. Man wolle die Domain des Handelsvertreters auf den Index setzen, da die Besucher der Webseite mit einer "sozial-ethischen Desorientierung" konfrontiert werden. Weiterhin fördere der Händler die "Verrohung Heranwachsender" und trage dazu bei, dass die Besucher einen "nachhaltigen Empathieverlust" verspüren.

Die Kommission für Jugendschutz der Landesmedienanstalten störe in diesem Zusammenhang besonders, dass der Betreiber des Online-Shops vielen deutschen minderjährigen Gamern die Gelegenheit biete, sich ungekürzte und unzensierte Spiele unbemerkt unter den Nagel zu reißen. Dieses gefährliche Potenzial sei mit einer Indizierung des Händlers aus dem Weg zu schaffen.

Aufseiten des Händlers Gameware.at wurde nun eine Petition in die Wege geleitet, um "diesem Wahnsinn aktiv entgegenzutreten". Es sei wichtig die Petition zu joinen, denn "200+ Unterstützer sind gut, aber um Einfluss zu haben, fehlen uns noch ein paar Tausend", so der österreichische Online-Shop. (S. "Buddy09" Dincer)

(via www.pcgames.de, thx!)

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50 Reaktionen aus dem gulli:Board

Laharl am 19.06.2009 14:34:02:
Wenn die dort oben fertig sind muss man eine Sondergenehmigung beantragen, dass man Atmen darf. Aber dann nur Luft, die sich aus genau 25% Sauerstoff, 35% Stickstoff und 40%CO2 zusammensetzt. Alles andere ist illegal und wird mit dem Tode bestraft... Denn anders zusammengesetzte Luf...

Fligel am 19.06.2009 14:35:52:
Ü18 Titel haben einfach nichts in den Händen von U18-Jährigen zu suchen - aus die Maus. Nach ÖSTERREICHISCHEM Recht sind dafür aber die Eltern zuständig, nicht der Händler. :mad: Und abgesehen davon wurde der Versand im Antrag nichtmal erwähnt - da ist nur vom Webauf...

Art1977 am 19.06.2009 18:05:56:
Inzwischen auch auf Spiegel-online: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,631453,00.html...

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