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19. November 2007
KFZ-Kennzeichen BVerfG verhandelt nach Beschwerde KFZ-ÜberwachungMorgen verhandelt das Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden gegen den verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit polizeilichen Fahndungsdateien. in Hessen und Schleswig-Holstein dürfen Kennzeichen massenhaft automatisch gescannt und mit Polizeidatenbanken verglichen werden. Beschwerden dagegen berufen sich auf ein Urteil des BVerfG zur Rasterfahndung: demnach lasse die Verfassung "grundrechtseingreifende Ermittlungen 'ins Blaue hinein' nicht zu". Morgen werden die Beschwerden verhandelt. Die Verfechter der verdachtsunabhängigen Überwachung verweisen auf die 2,8 Millionen Fahrzeuge in Deutschland, die gestohlen, unversichert oder aus anderen Gründen zur Fahndung ausgeschrieben sind. Zum Einsatz kommen automatische Lesegeräte, die pro Stunde um die tausend Fahrzeuge abgleichen können. Allein in Hessen sind über eine Million Fahrzeuge so erfasst worden. Trefferquote: 0,03% vielen Berichten unter den Tisch fällt: bis zu 40% der gemeldeten "Treffer" sind fehlerhaft. Darüber hinaus sind die angeblichen "Erfolge" gemessen an denen anderer, weniger invasiver Methoden lächerlich gering: zwischen 1993 und 2006 ging die Zahl gestohlener Fahrzeuge auch ohne Kfz-Massenabgleich um 83% zurück.
Wie auch im Fall der biometrischen Reisepässe mit Finmgerabdruck, bei denen anläßlich einer praktisch nicht vorhandenen Fälschungsgefahr ( Zwar versichert die Polizei, kein Interesse an den Daten der Verkehrsteilnehmer zu haben, gegen die nicht gefahndet wird. Dem glauben die Beschwerdeführer nicht: "Die Beschwerdeführer haben kein Vertrauen, dass nicht doch schon in naher Zukunft, wie es gegenwärtig mit dem Mautsystem Toll-Collect zu erleben ist, die Bewegungsdaten aller Verkehrsteilnehmer aufgezeichnet und Bewegungsprofile erstellt werden. Die Beschwerdeführer bemängeln auch, dass nur wenig Transparenz darüber besteht, wer in den polizeilichen Fahndungsdateien gespeichert ist. Allein durch die Möglichkeit automatischer Verkehrsüberwachung wird nach Ansicht der Beschwerdeführer psychischer Druck erzeugt, der geeignet ist, die allgemeine Handlungs- und Bewegungsfreiheit zu beschränken." Und wahrscheinlich werden sie einmal mehr recht behalten - kommt erst die flächendeckende KFZ-Überwachung, dann wird sie auch zur Erstellung von Profilen eingesetzt - man denke nur an den Fall des Wenngleich auch das jetzige Maß des Einsatzes das von der Verfassung abgedeckte Maß überschreitet: daten-speicherung.de Verwandte News
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Hi, Leute, hat einer vielleicht ne Idee, wie man den Halter oder Halterin anhand eines KFZ-Zeichen herausfinden kann? Ohne viel drumrum und Verkehsramt usw. Tip wäre prima. Gruß kosmo12345 am 10.02.2008 18:45
Heute ist es soweit, die Entscheidung naht... Würde mich stark wundern wenn Karlsruhe so etwas nicht abwatschen würde... zresu am 11.03.2008 02:37
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