gulli: KFZ-Überwachung: Bundesverfassungsgericht stellt unbequeme Fragen
20. November 2007

KFZ-Überwachung Bundesverfassungsgericht stellt unbequeme Fragen

Erwartungsgemäß muss Deutschlands höchstes Gericht einmal mehr die Politik an ihre Hausaufgaben erinnern: die Erarbeitung verfassungskonformer Gesetze. Die automatische Erfassung von KFZ-Kennzeichen in zwei Bundesländern sahen die Richter skeptisch. Volker Bouffier (CDU) ließ hingegen tief blicken, wie in seiner Partei Grundrechte gesehen werden: es handele sich um einen Grundrechtseingriff "an der Bagatellgrenze".

So wird er von externer Link in neuem Fenster folgtheise zitiert, und es stellt sich die Frage, ob Eingriffe in Grundrechte "Bagatellen" sein können. Nicht, dass diese Sicht der Dinge überrascht.

Denn natürlich wurde von Vertretern der Länder auch betont, man könne mit den eingesetzten Mitteln keine Bewegungsprofile von Fahrern erstellen. Gleichwohl ist der Begrenzung der Maßnahme auf das Aufspüren von gestohlenen oder unversicherten Autos offenbar nicht zu trauen. Futurezone  externer Link in neuem Fenster folgtweiß von einem Landesvertreter, der auf Fragen des Gerichts angab, dass die Kennzeichendatei auch "um Autokennzeichen von bekannten Gefährdern, gewaltbereiten Demonstranten oder anderen Störern erweitert" werden könne.

Und was ein "bekannter Gefährder" sein kann, ist ja bekannt, seitdem externer Link in neuem Fenster folgtGlobalisierungskritiker, G8-Gegner oder externer Link in neuem Fenster folgtVerwender bestimmter soziologischer Begriffe plötzlich massiv ins externer Link in neuem Fenster folgtFadenkreuz von Ermittlungsmaßnahmen geraten können.

Anfang 2008 wird ein Urteil erwartet. So traurig es ist, bleibt zu hoffen, dass die geladenen Landespolitiker eine Nachhilfestunde in Sachen Grundgesetz bekommen. In dem Fall wäre als erfreuliche Nebenwirkung auch auf Einschränkungen der Verkehrsüberwachung via Mautsystem zu hoffen.

  • 7 Kommentare zum Artikel
  • Als Bürger kann man nur hoffen, dass das BVG die Herren Poliker sich mal richtig vornimmt. Ist das Gericht doch das letzte Bollwerk, das uns vor den neugierigen "Herren" schützen kann. Die News, lässt in mir wieder ein Hoffnungsschimmer aufkeimen. Gruss Moses

  • Mal sehen, faktisch ist wohl der entsprechende schutzbereich eines grundrechts eröffnet, bin aber zu faul nachzusehen von welchem. Nun stellt sich die Frage inwiefern dies zu rechtfertigen ist. Ich denke mal an einen eher geringen Eingriff, der noch innerhalb der ersten Schranke liegt. Trotzdem sollte man eher nicht von einer Bagatelle sprechen. Aber Eingriffe in die Grundrechte können sehr wohl notwendige Bagatellen sein. Beispielsweise ...

    Paul045 am 21.11.2007 11:04
  • Das Bundesverfassungsgericht hat ja schon des öfteren, schwerste Verletzungen der Grundrechte durch den Gesetzgeber verhindert. Bleibt nur zu hoffen, dass nicht auch noch an der Verfassung rumgeschraubt wird.

  • Zitat: also dass das verfassungsgericht bei kfz-zeichen schon so zickt, ist doch n gutes anzeichen, dass vds vl net kommt Nein, da bei Kfz-Kennzeichen automatisch mit einer Verdächtigendatenbank abgeglichen wird, während bei der VDS die Daten nicht zwangsläufig jemals verwendet werden. Ich denke aber schon, dass das Gesetz hier zumindest teilweise gekippt wird

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