gullinews am Montag, 11.08.2008 14:09 Uhr
Ursprünglich hatten die Christdemokraten sich das anders vorgestellt: Noch weiter hätte das Massenscanning erlaubt werden sollen. Das Bundesverfassungsgericht machte ihnen jedoch schon im März ein Strich durch die Rechnung. Nachdem das Innenministerium zuerst verlauten ließ, dass das Urteil ihr Gesetzesvorhaben nicht betreffen würde, wurde nun - entgegen der vorangegangenen Behauptung - die Vorschrift umgestaltet.
Die neue Vorschrift ist jedoch noch lange nicht verfassungskonform. Sie ähnelt in weiten Teilen der vorigen Version des bayrischen Gesetzestextes, welcher durch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht klar als verfassungswidrig klassifiziert wurde. Eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ist so gut wie vorprogrammiert, denn sie verstößt nicht nur gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot, sondern auch die Strafverfolgungszuständigkeit des Bundes wird dadurch übergangen.
Am 9. Mai gaben Bündnis 90/Die Grüne einen Kommentar ab, der klar machte, dass nicht nur der Titel der Dokumentation des Tages (übrigens hier zu finden), "Polizeigesetz in guter Verfassung" den Nagel auf den Kopf trifft, sondern auch dass die BW-Polizeigesetzänderung nicht verfassungskonform sei und ohne weitgehende Einschneidungen keine Konformität erreichen könnte. Selbst die Gewerkschaft der Polizei nahm zum Entwurf Stellung, begrüßte jede Anpassung des Gesetzes an die aktuelle Lage, kritisierte jedoch die schlechte Auslegbarkeit in der Praxis, wodurch es zu Fehleinsätzen der Technik käme. Auch die Verfassungskonformität zweifelt die Gewerkschaft der Polizei an.
An dieser Stelle bleibt wieder einmal nur zu hoffen, dass die Gesetzesregelung, ähnlich wie in Nordrhein-Westfalen, enger gefasst wird, um unnötige Datenspeicherung zu unterbinden und so eine Aufzeichnung der Bewegungsdaten unschuldiger Bürger nicht zu billigen. (-rbrueckner)
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BCBO1991 am 11.08.2008 18:17:12: |
Hollii am 11.08.2008 19:46:41: |
Duckmichweg am 12.08.2008 00:48:36: |
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