Keine VDS für nicht-kommerzielle Dienste?

Annika_Kremer am Freitag, 06.11.2009 17:55 Uhr

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Im Koalitionsvertrag wurde keine Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung, aber eine Einschränkung des Zugriffs auf die Daten beschlossen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert nun, dass bestimmte Dienste von der Speicherpflicht ausgenommen werden.

In einem heute veröffentlichten Offenen Brief fordert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) auf, nicht-kommerzielle Internet-Hotspots und E-Mail-Dienste von der Pflicht zur verdachtslosen Verbindungsdatenspeicherung auszunehmen. Hintergrund ist ein Meinungsstreit zwischen EU-Kommission und Bundesnetzagentur über die Reichweite der Pflicht zur Verbindungsdatensammlung. 

Anlass für den Streit ist eine Aussage von EU-Kommissarin Viviane Reding. Diese teilte kürzlich mit, zur Vorratsdatenspeicherung seien nur Anbieter verpflichtet, deren Angebot eine "Verbindung zu einer Tätigkeit wirtschaftlicher oder kommerzieller Art" aufweise. Die Bundesnetzagentur sieht das anders: Sie sieht auch nicht-kommerzielle Dienste in der Pflicht. Weigern sie sich, sämtliche Verbindungsdaten zu speichern, oder werden bei einem Versäumnis erwischt, drohen hohe Bußgelder.

Dieses Vorgehen der  Bundesnetzagentur ist dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ein Dorn im Auge. Deswegen versucht man nun, ein Entgegenkommen der zuständigen Behörden zu erwirken. In dem Offenen Brief fordern die Aktivisten den neuen Wirtschaftsminister nun zu einer Revision des bisherigen Kurses auf. Die Argumentation: Gerade kleinere nicht-kommerzielle Dienste könnten der Speicherpflicht schlichtweg nicht nachkommen. Die Speicherpflicht bedrohe "die Existenz nicht-kommerzieller Dienste und damit eine wichtige Infrastruktur zur Kommunikation im Internet". Ehrenamtliche Betreiber kostenloser E-Mail-Dienste, offener Internetzugänge und Anonymisierungsdienste ("Tor-Server") seien "finanziell, personell und organisatorisch schlichtweg nicht in der Lage, die gesetzlichen Anforderungen an Telekommunikationsdienste zu erfüllen". 

In Brüderle setzen die Aktivisten einige Hoffnung. Er habe sich in der Vergangenheit stets gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen und solle sich nun dafür einsetzen, dass die Bundesnetzagentur von nicht-kommerziellen Diensten keine Vorratsdatenspeicherung mehr verlange. 

"Politiker der Großen-Koalitions-Regierung haben zur Verteidigung der Vorratsdatenspeicherung immer wieder vorgebracht, dass ihnen auf Grund der notwendigen Umsetzung der EU-Richtlinie die Hände gebunden seien", sagt Michael Ebeling vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Nun erwarte ich von den jetzt in Verantwortung stehenden Politikern auch, dass derart deutliche Worte der EU-Kommissarin zur Auslegung der Richtlinie strikt in deutsches Recht überführt und umgesetzt werden. Dazu benötigt die Bundesnetzagentur klare Anweisungen aus der Regierungsebene." "Die alte Bundesregierung hatte ja stets behauptet, nur eine Minimalumsetzung der EU-Richtlinie vorgenommen zu haben," ergänzt Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis. "Den offensichtlichen Widerspruch dieser Worte zur tatsächlichen Lage kann die neue Regierung nun als ersten Schritt aufheben. Unsere eigentliche Forderung, die Freiheitsrechte der Menschen zu achten und die Vorratsdatenspeicherung komplett zu kippen, bleibt natürlich bestehen."

Inwieweit diese doppelte Strategie Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten. Ebenfalls als sehr wichtig dürfte sich das in den nächsten Monaten bestehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung erweisen. Viele Beobachter rechnen auch hier am ehesten mit einer teilweisen Einschränkung der Maßnahme - inwieweit sich diese mit den Forderungen des Arbeitskreises deckt oder über diese womöglich hinausgeht, dürften schon viele Aktivisten mit Spannung erwarten. Und natürlich ist es theoretisch auch nach wie vor möglich, dass die Vorratsdatenspeicherung ganz abgeschafft wird und alle Detail-Diskussionen damit gegenstandslos werden.

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3 Reaktionen aus dem gulli:Board

Loddafnir am 06.11.2009 20:54:52:
Ich bin irgendwie verwirrt..:confused: Diese Regelung für private und nicht-kommerzielle Dienste gibt es doch bereits. Man lese dazu diesen Artikel...

Chronoton am 06.11.2009 21:06:38:
Diese Regelung für private und nicht-kommerzielle Dienste gibt es doch bereits. Man lese dazu diesen Artikel das wäre dann wieder eine rechtsansicht gewesen, die man vor gericht ausfechten müsste. viel besser wäre es, wenn man, wie gefordert, einen expliziten passus einfügen wÃ...

Mr.Harmlos am 06.11.2009 21:15:29:
Faule Kompromisse stinken nach drei Tagen. Die VDS ist Völkerrechtswidrig. Und in fast alle Richtungen der Falsche Ansatz. Da die falschen Leute Regieren werden sie das Richtige tun also das Falsche. ... Nach dem Lissabonner Vertrag SelbstentEntmachtungs Stinkefinger Urteil der BV.Richter werden si...

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