gullinews am Mittwoch, 24.10.2007 15:46 Uhr
Zwar existiere ein "Anfangsverdacht", dass H. der 'militanten gruppe' angehört, ein Haftbefehl kann jedoch nur dann erlassen werden, wenn der dringende Verdacht einer Straftat vorliegt. Die Pressemitteilung dazu:
"Der Haftbefehl konnte schon aus diesem Grund keinen Bestand haben. Der 3. Strafsenat musste sich daher bei seiner Entscheidung nicht mit der Frage befassen, ob es sich bei der 'militanten gruppe' nach den Maßstäben der einschlägigen Strafvorschrift (§ 129 a Abs. 2 Nr. 2 StGB) tatsächlich um eine terroristische Vereinigung handelt."
Denn auch das ist hoch umstritten. Während der auf dem rechten Auge chronisch blinde Staat auch bei von Nazis misshandelten oder ermordeten Menschen gerne von allenfalls "fremdenfeindlichen" Taten ausgeht, ist er bei linken Gruppierungen auch angesichts bloßer Gewalt gegen Sachen bzw. einem entsprechenden Verdacht schnell mit der "terroristischen Vereinigung nach §129a" zur Stelle.
Entsprechend wurde von Andrejs Lebensgefährtin Anna zum Wettbewerb aufgerufen: "Was ist Terrorismus?", so die Frage, die künstlerisch beantwortet werden soll. Anna ist wie Andrej von massiver Überwachung durch Strafermittler betroffen und berichtet über den staatlich ausgespähten Alltag seit über einem Monat in ihrem Blog.
| 16 Reaktionen aus dem gulli:Board |
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Saubratze am 25.10.2007 00:12:05: |
murkel am 25.10.2007 15:01:24: |
elblachs am 02.11.2007 12:47:57: |
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Haftungsausschluss: In diesem Text wird nicht um Sympathie für Terroristen geworben
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