|
07. November 2005
KaZaA vor der Stunde NullAb heute müßte gefiltert werden Zwei Monate Galgenfrist setzte ein australisches Gericht den KaZaA - Herstellern Sharman Networks: im Urteil vom 5. September wurde angeordnet, eine kommende Version des FastTrack - Clients müsse in der Lage sein, copyright - geschützte Dateien der User zu filtern. Die Frist ist mittlerweile vergangen, auf der KaZaA - Homepage steht nach wie vor die 3.0 - Version des Clients zur Verfügung, von Filtern keine Spur. Und auch im Hause KaZaA scheint man mitnichten komplett in Schockstarre verfallen zu sein: erst kürzlich konnte man sich mit Direct Revenue einen weiteren Vertriebspartner auftun. Nur in Bezug auf die angeordnete Filterung scheint sich nichts zu tun. Was auch an entsprechenden Schwierigkeiten liegen könnte: KaZaA hatte bereits beim Filtern von Fakes in ihrem FastTrack - Netzwerk kläglich versagt, das zuverlässige Filtern copyrightgeschützten Materials ist noch eine leicht komplexere Aufgabe, an der jüngst auch schon iMesh nach dem Neustart gescheitert war. Ob sich die klagenden Labels mit einem technischen Scheitern von Sharman Networks zufrieden geben werden, kann getrost bezweifelt werden. Für gute, funktionierende Filesharingclients ist KaZaA schon seit einiger Zeit nicht mehr gut - Schlagzeilen produzieren sie jedoch wie gewohnt nach wie vor. Und angesichts ihrer momentanen Tatenlosigkeit angesichts einer Gerichtsanordnung wird man damit auch in Zukunft rechnen können. Verwandte News
Trackbacks
|