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02. September 2005

KaZaA muss Inhalte filtern

Australisches Gericht entscheidet gegen die Tauschbörse

Inhalte, die gegen das Urheberrecht verstoßen, müssen von der Tauschbörse ausgefiltert werden. Dazu wurde KaZaA jetzt von einem australischen Gericht verdonnert. Kommende Versionen des Clients müssen mit Filtern ausgestattet sein, KaZaA müsse "mit maximalem Druck" erreichen, dass die Nutzer des Fasttrack - Clients zur neuen Version updaten.

Sharman Networks, die Sharman License Holding, Sharmans australischer Chef Nikki Hemming und Partner Kevin Bermeister hätten Kenntnis von Urheberrechtsverletzungen der KaZaA - User gehabt und diese wissentlich erlaubt, so das Gericht. Da aber keine Verurteilung wegen tatsächlicher Copyrightverstöße gefällt wurde, wird das Urteil wieder einmal vonm beiden Seiten als Sieg gewertet.

Wie die technische Lösung für die anstehende Filteraufgabe aussehen soll, bleibt indessen ungewiß. Die Filtertechnik, die erkennen kann, ob in der Datei media.rar nun das letzte Urlaubsvideo verpackt wurde oder die The Cure - Discografie, harrt noch ihrer Erfindung. Auf der anderen Seite: möglicherweise führt der nun zu entwickelnde Filter dazu, dass dass von Fakes, Trojanern und Malware schwer belastete FastTrack - Netz gar wieder ein wenig benutzbarer wird. Auf der anderen Seite: Wer braucht heute noch KaZaA?

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