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02. September 2005
KaZaA muss Inhalte filternAustralisches Gericht entscheidet gegen die Tauschbörse Inhalte, die gegen das Urheberrecht verstoßen, müssen von der Tauschbörse ausgefiltert werden. Dazu wurde KaZaA jetzt von einem australischen Gericht verdonnert. Kommende Versionen des Clients müssen mit Filtern ausgestattet sein, KaZaA müsse "mit maximalem Druck" erreichen, dass die Nutzer des Fasttrack - Clients zur neuen Version updaten. Wie die technische Lösung für die anstehende Filteraufgabe aussehen soll, bleibt indessen ungewiß. Die Filtertechnik, die erkennen kann, ob in der Datei media.rar nun das letzte Urlaubsvideo verpackt wurde oder die The Cure - Discografie, harrt noch ihrer Erfindung. Auf der anderen Seite: möglicherweise führt der nun zu entwickelnde Filter dazu, dass dass von Fakes, Trojanern und Malware schwer belastete FastTrack - Netz gar wieder ein wenig benutzbarer wird. Auf der anderen Seite: Wer braucht heute noch KaZaA? Kommentare Verwandte News
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