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28. November 2005
KaZaA - Filter 3 Monate Aufschub dank der MIFristverlängerung hausgemacht Nachdem die Galgenfrist für KaZaA zunächst auf Anfang Dezember festgesetzt wurde, wurde überraschend eine Verlängerung genehmigt: erst Ende Februar muss der FastTrack - Client copyrightgeschützte Werke filtern. Der Aufschub ist jedoch nicht das Werk cleverer Anwälte der KaZaA - Betreiber Sharman Networks, sondern kam auf Betreiben des Verbandes der australischen Musikindustrie ARIA zustande - wenngleich wohl eher unbeabsichtigt. Obgleich nun Sharman Networks eine durchaus leistungsfähigere Technik einsetzen wollte als gefordert wurde, wollte die ARIA sich diese eigenmächtige Entscheidung Sharman Networks nicht gefallen lassen. Die Folge: man ließ das zweite von zwei Treffen platzen, in denen Techniker sowohl von Sharman Networks als auch von ARIA zusammen mit dem Gericht die technischen Umsetzungen der ARIA-Forderungen konzipieren sollten. Die Meetings wurden richterlich angeordnet, und entsprechend wütend reagierte Richter Wilcox, der den Prozess leitet, auf die Missachtung der Anordnung seitens der ARIA. Angesichts dessen, dass die klagende Partei schlicht nicht zu einem angeordneten Treffen erschien, genehmigte Richter Wilcox im Folgenden den weiteren Aufschub für KaZaA - erst Ende Februar nächsten Jahres muss der Client nun filtern. Ob sich bis dahin Sharman Networks mit ihrer effizienten Filterlösung gegenüber ARIA mit ihrem weitgehend nutzlosen Ansatz durchsetzen wird, steht in den Sternen. Einer gewissen Ironie entbehrt es jedenfalls nicht, dass der Hersteller eines Tauschbörsenclients der Musikindustrie Nachhilfe in Filtertechnik geben muss. An sich sollte es sich ja anders herum verhalten. Verwandte News
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