gullinews am Mittwoch, 01.10.2008 22:40 Uhr
Die Strategie der RIAA ist auf ganzer Linie gescheitert. Trotz massivem Lobbyismus und ihrer Strategie "Bildung durch Verklagen" hat sich Filesharing nicht vermindert, sondern erhöht. Auch die Medienöffentlichkeit, die das Thema zur Zeit erhält, führt nicht etwa dazu, dass weniger urheberrechtlich geschütztes Material getauscht wird, sondern das sich Filesharing in den Privatbereich verlagert. Getauscht wird nicht weniger, aber vor der Öffentlichkeit geschützt in "Darknets" wie WASTE, DirectConnect oder Wuala. Auch würde sich der direkte Musiktausch über Datenträgern wie DVD-R, iPod oder Festplatten hoher Beliebtheit erfreuen.
Auch sonst ist die Zahl der filesharenden Computernutzer in den letzten fünf Jahren deutlich gestiegen: von rund 4,5 Millionen gleichzeitigen Usern im September 2003 auf rund 9,35 Millionen in Jahr 2007.
Auch Klagen gegen die Anbieter der Technologie haben ebenso wenig Erfolg gehabt. Zum Teil konnte man erwirken, dass einige Filesharing-Services Netzfilter einbauen. Aber Konkurrenzdienste, die ohne Filter erhältlich sind, waren meist innerhalb weniger Wochen verfügbar. Die Gründe dafür liegen unter anderem darin, dass die Filesharingtechnologie nicht so kompliziert sei, dass sie ausschließlich unter hohem Aufwand von Experten zu entwickeln sei. Nach Aussage der EFF kann ein "durchschnittlicher Student" einen eigenen Filesharingdienst in wenigen Wochen entwickeln. Die Veröffentlichung der Quellcodes unter einer Open Source Lizenz würde ihr Übriges dazu tun.
Laut einer Schätzung würden zudem 45 Prozent des Internetverkehrs aus Peer-to-Peer Netzwerken stammen. Das liegt nicht nur am legalen oder illegalen Tausch von urheberrechtlich geschütztem Material, sondern auch daran, dass mehr und mehr kommerzielle Anbieter, zum Beispiel von Radio- oder TV-Diensten, auf Peer-to-Peer Technologie setzen würden. Die RIAA ist also auch an der Front, Filesharingtechnologie an sich zu bekämpfen, grandios gescheitert.
In einer ersten Aktion im September 2003 wurden 261 Privatpersonen wegen einem Verstoß gegen das Urheberrecht verklagt. In den darauf folgenden fünf Jahren wurden etwa 30.000 Verfahren durchgeführt. Unter den Beklagten befanden sich unter anderem Schüler, Rentner, arbeitslose alleinerziehende Mütter, sowie Universitätsprofessoren. Diese "lehrreiche" Methode des Klagens hat einen Lehreffekt gleich null gehabt, wie die Ergebnisse zeigen. Von dem Geld, dass durch diese Prozesse umgesetzt wurde, hat nicht ein einziger Künstler profitiert. Das vordergründige Ziel, dem Künstler in seinem kreativen Schaffen zu unterstützten, kann also durch die Welle von Abmahnungen und Klagen nicht erreicht werden.
Die EFF schlägt vor, das Modell einer Kulturflatrate nochmals zu überdenken. Ihrer Meinung nach können Bezahlangebote nicht die einzige Alternative bleiben. Das Modell sollte so gestaltet sein, dass man die Flatrate explizit bezahlen muss und nicht aus Pauschaleinnahmen von Internetprovidern abzieht. Denn nur so ist eine einigermaßen transparente Abrechnung möglich. Falls Klagen dann noch notwendig sein sollten, dann würden sie eher die Qualität einer Verkehrskontrolle, anstatt einer "lehrreichen Maßnahme" haben.
Einen ausführlichen Bericht findet man auf der Webseite der EFF, auch als PDF lässt sich die Studie runterladen. (020200)
(via Futurezone, thx!)
| 24 Reaktionen aus dem gulli:Board |
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alter_Bekannter am 06.10.2008 08:32:14: |
Hades85 am 07.10.2008 13:41:52: |
FionaOfAmber am 07.10.2008 14:36:40: |