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10. Januar 2006

justmac.de wieder zu Hause

Webmastertipps zum Vermeiden von Domainverlusten

Die Odyssee um die "Rettung" von justmac.de hat ein Ende - nach einer längeren Diskussion aller Beteiligten unter anderem auf dem gulli:board wurde dem KK-Antrag des justmac.de - Betreibers Thomas Lohner gestern von Mario Dolzer zugestimmt, die Domain sollte im Lauf des Tages wieder auf die gewohnten Inhalte verweisen - Computernews und -infos, die sich auch über die Mac-Gemeinde hinaus an den interessierten User richten. Dasselbe gilt für macseite.de und maceinsteiger.de.

gulli.com sprach mit allen Beteiligten und konnte dazu beitragen, dass die "Rettung" der Domains, die auf der domain-engel.de versprochen wird, auch stattfand: Ohne Prüfung der Verkehrsbekanntheit wurden die Domains wieder an den ursprünglichen Eigentümer. Was indessen rein rechtlich nicht die Regel sein muss: denn eine Domainrückgabe muss keinesfalls keinesfalls so leicht ablaufen, wie der Text auf der Domain-Engel-Homepage glauben macht. Denn nachgewiesen werden muss an sich,

"...dass Sie auch der materiell Berechtigte an dieser Domain sind. Z.B. Markeneintrag (Markenrecht) beim DPMA oder Firma/Person mit gleich lautendem Namen (Namensrecht) oder ähnliches.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir eine Domain erst nach Nachweis der Berechtigung wieder freigeben können.
Wichtig: Ein Vorbesitz alleine macht Sie noch nicht zum materiell Berechtigten, außer bei Verkehrsbekanntheit..."

Die momentan als k.exe auf den Domainengeln beworbene k2.exe macht regelmäßige Whois-Abfragen: freiwerdende Domains werden dadurch schnell registriert: durch Dolzer, der indessen angibt, in den allermeisten Fällen die Domains nach Rücksprache an die Vorbesitzer zurückzugeben: nur bei "qualitativ hochwertigen" Domains sei der entsprechende Nachweis der Berechtigung zu erbringen - denn da Grabber häufig die Domain schnell weiterübertragen, sei die simple Rückübertragung an den letzten Eigner keine Garantie, dass der tatsächlich Berechtigte auch die Domain bekomme.

Zahlreiche Webmaster dürften keinen Markenschutz auf ihre Domains besitzen, womit diese Möglichkeit der Rückforderung wegfällt. Auch im Fall von Firmen- oder Geschäftsnamen kann eine Rückforderung schwierig werden, wenn Dritte ebenfalls Ansprüche auf den Namen anmelden könnten. So bleibt in der Regel die "Verkehrsbekanntheit", auf welche sich jedoch selbst Webmaster größerer Sites in der Regel nicht berufen können.

RA Syndikus, durch welchen auch Dolzer regelmäßig vertreten wird, teilte mit, dass Verkehrsbekanntheit im notwendigen Maß nachzuweisen nur den wenigsten Seitenbetreibern möglich ist. Je nach Geschäftsbereich bewegten sich die Anforderungen an den Anspruch auf Domainnamen wegen Verkehrsbekanntheit auf 40-60% der "angesprochenen Verkehrskreise", eine Durchdringungsquote, die nur die wenigsten Seiten aufweisen können. Syndikus nannte Firmen, welche trotz millionenschwerem Werbeetat die 40%-Marke nicht erreichen konnten und entsprechend auf die Herausgabe von Domains verzichten mußten. Besonders problematisch: die Kosten eines Verkehrsgutachtens bewegen sich in Größenordnungen von 40.000 bis 60.000 Euro.

Entsprechend schwierig wird die "Rettung" einer Domain, sollten keine Markeneinträge vorliegen. Schutz vor dem automatisierten Grabbing von Domains ohne größeren juristischen Aufwand bietet damit aktuell nur ein vorsichtiges Handling von KK-Anträgen, Domainumzügen und Vertragsverlängerungen. Im Falle des Verschuldens durch den Provider ist es natürlich möglich, diesen in Mithaftung für den Domainverlust zu nehmen, eine Herausgabe der Domain muss jedoch auch beim Verschulden auf Providerseite nicht erfolgen.

justmac.de - Betreiber Thomas Lohner schließt eine Schuld seines Providers kategorisch aus:

"Es gab keinen gefälschten KK Antrag, das ist Unsinn... Es lag auch nicht daran, dass ich vergessen habe, die Domains zu verlängern. Domains werden bei allen Providern, die ich kenne, automatisch verlängert. Meine Domains wurden alle gelöscht. Die freien Domains wurden innerhalb von Sekunden neu registriert. Soweit ist also aus Sicht der Denic alles ganz regulär gelaufen. Ich setze ein automatisches Domainrobotsystem ein, dass meine Domains und die meiner Kunden verwaltet und entsprechende Aufträge automatisiert an die Domainrobots meiner Domainprovider schickt.
Offensichtlich gab es nun einen Fehler in der Kommunikation meines Domainrobots und dem eines meiner Domainprovider. Es sollte eine Domain gelöscht werden, die ich nicht mehr benötige. Aus irgendeinem Grund sind die Systeme Amok gelaufen. Das Resultat war, dass ALLE Domains gelöscht wurden. ... Als Tipp für Webmaster und Provider kann ich nur sagen: Es ist nicht immer gut, wenn Prozesse voll automatisiert ablaufen. Zumindest kritische Aufträge, wie z.B. die Löschung einer Domain sollten nicht unbeaufsichtigt ausgeführt werden. Für solche Fälle empfehle ich Webmastern und Providern, manuelle Kontrollmechanismen einzubauen. Denn z.B. bei der Löschung einer Domain kommt es nicht auf Sekunden an, da kann auch am nächsten Tag noch jemand auf "ok" klicken, bevor die Löschung tatsächlich ausgeführt wird."

Befolgt man diesen Rat, sollte ein versehentliches Freiwerden einer eigenen Domain - mit der Gefahr der schnellen Neuregistrierung durch Dritte - vermieden werden können. Im Fall des Grabbings empfiehlt er, zügig einen Dispute-Antrag zu stellen, welchen manche Grabber bereits als Anzeichen möglichen rechtlichen Ärgers betrachten - und im Folgenden die Domain herausgeben, um weiteren Aufwand mit unklarem Ergebnis zu vermeiden.

Nach einigen Gesprächen kam es zu einer friedlichen, kulanten Lösung - ohne weitere Prüfung von juristischen Ansprüchen wurden die Domains zurückübertragen - eine Praxis, die nach Aussage Dolzers im allergrößten Teil der Fälle seiner Domainregistrierungen stattfinde. Thomas Lohner gegenüber gulli.com dazu:

"Ich danke Dir für Dein Engagement, dass grosses Aufsehen erregt hat und wünsche mir, dass Webmaster und auch Provider zukünftig bessere Kontrollmechanismen entwickeln. Bei .com/.net/.org Domains zum Beispiel gehen alle gelöschten Domains für 30 Tage in die sogenannte REDEMPTION Period. Das bedeutet, die Domains sind 30 Tage lang nach der Löschung noch blockiert und können erst nach Ablauf dieser Frist wieder neu registrirert werden. So etwas würde ich mir auch für .de Domains wünschen."

Rein rechtlich und technisch ist die Registrierungspraxis Dolzers durchaus zulässig - jenseits dieser Kriterien jedoch gelinde gesagt umstritten. Lohner dazu:

"Zusammenfassend möchte ich sagen, dass ich nicht sauer auf Mario bin oder Ihm die Schuld an der Sache gebe. Er hat tatsächlich nur freie Domains registriert. Moralisch finde ich sein Auftreten als Domain-Engel, der einen Anwalt beauftragt um möglichst wenig Domains wieder freizugeben allerdings bedenklich.... Ich wünsche Ihm trotzdem, dass er mit dieser Sache seine google-Ergebnisliste um ein positives Beispiel erweitern kann. Ich denke, das ist auch in seinem Interesse."

- dem ist kaum etwas hinzuzufügen.

  • Webmastertipps zum Vermeiden von Domainverlusten Die Odyssee um die "Rettung" von justmac.de hat ein Ende - nach einer längeren Diskussion aller Beteiligten unter anderem auf dem gulli:board wurde dem KK-Antrag des justmac.de - Betreibers Thomas Lohner gestern von Mario Dolzer zugestimmt, die Domain sollte im Lauf des Tages wieder auf die gewohnten Inhalte verweisen - Computernews und -infos, die sich auch über die Mac-Gemeinde hinaus ...

    gullinews am 10.01.2006 14:10
  • Hier mal ein Link, der nicht durch eine rosarote Brille berichtet und den Erzengel Mario zum Samariter der Nezwelt macht: http://www.onlinekosten.de/news/artikel/19721

    loddarnewyork am 18.01.2006 19:02
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