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15. September 2005
Jens of Sweden Wir zahlen keine KopierabgabenPrivatkopie- Gebühren sollten im Musikpreis enthalten sein Die schwedischen MP3-Player - Hersteller Jens of Sweden dürften sich mit der Zeit bei einigen Organisationen unbeliebt gemacht haben und sollten dafür auch entsprechend gewürdigt werden: auf ihr Betreiben hin wurde gegen den schwedischen Antipiraterieverband Antipiratbyran wegen Verstößen gegen den Datenschutz ermittelt, die Datensammelei wurde dem Verband anschließend untersagt. Nun legen sich Jens of Sweden mit den Verwertungsgesellschaften an: man sei nicht bereit, Kopierabgaben für MP3-Player zu zahlen. Wie in Deutschland auch, werden in Schweden auf Leermedien und Abspielgeräte Kopiergebühren aufgeschlagen, die über entsprechende Verwertergesellschaften unter den Copyrightinhabern verteilt werden. Es ist nicht unser Problem, dass die Musikindustrie keine eigene Lösung vorgeschlagen hat, so Firmeneigner Jens Nylander. Meiner Ansicht nach soll die Gebühr im Preis [der Musik] inbegriffen sein. Dass man einen Song auf einen mp3 - Player übertragen darf, sollte im Kaufpreis des Stücks mit inbegriffen sein. Die Abgabe wurde in Schweden 1999 eingeführt und diesen Juli deutlich erhöht, während die Rechte der Käufer beschnitten wurden. Indessen weigern sich Jens of Sweden seit zwei Jahren, die Abgabe zu entrichten. Die Verwertungsgesellschaft Copyswede sei zwar an einem guten Verhältnis zu den Herstellern interessiert, aber wenn sich die Firma weiter weigere, die Abgabe zu zahlen, dann ziehe man vor Gericht, so Copyswede. In Deutschland sind ähnliche Entwicklungen bislang noch nicht zu erkennen, wenngleich hier dasselbe gilt wie in Schweden: Sowohl für Abspielgeräte wie auch für PC-Komponenten, Drucker, Scanner etc. sowie Leermedien werden Abgaben an die GEMA, an VG Wort und Konsorten fällig, während die Copyrightinhaber die Möglichkeiten zur Herstellung von Privatkopien ständig weiter beschneiden. Währenddessen deutete das Bundesverfassungsgericht an, das selbst ein Verbot der Privatkopie mit dem Grundgesetz vereinbar sein könnte - über die Rechtmäßigkeit der Leermedienabgaben schwieg man sich hingegen weitgehend aus. Verwandte News
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