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09. Mai 2007
Jack Thompson vs. Wendy's Burgerbrater würde Killerspiele bewerbenWer denkt, die deutsche Killerspieldebatte sei an Merkbefreitheit nicht zu übertreffen, hat in letzter Zeit häufig Gelegenheit, sich bei einem Blick über den großen Teich eines besseren belehren zu lassen. Dort beweist der notorische US-Staatsanwalt Jack Thompson regelmäßig, dass keine seiner Beschwerden und Klageversuche so absurd ist, dass er ihn selber nicht nochmals überbieten kann. Mit seiner Beschwerde beim Hamburgerbrater Wendy's hat er die Messlatte nun aber in kaum zu übertreffende Höhe gelegt. Man stelle sich vor, einer der deutschen Hardliner in der Killerspieldebatte würde sich beim SPIEGEL beschweren, weil dieser in der Printausgabe Werbung für Dell-Computer macht. Begründung: auf Dell-Rechnern läuft schließlich das Spiel GTA San Andreas, und das mache Jugendliche zu Straßenrowdies und Kriminellen. Absurd? Absurd. Nur: ungefähr genau das betreibt Thompson - die Namen der Beteiligten sind andere, das ist alles. Der Gedankengang sollte erkennbar werden - dass jemand jedoch im Ernst so argumentiert, ist kaum vorstellbar. Nicht jedoch für Thompson: Wendy's macht Werbung für die Wii, auf der Wii erscheint Manhunt II, Manhunt II ist ein Killerspiel und Killerspiele machen Mörder. Also beschwert er sich bei Wendy's über ihr Wii-Werbeprogramm. Geklagt hat Thompson allerdings nicht, und es ist unwahrscheinlich, dass er es darf. Mit Take Two, dem Hersteller von Manhunt, hat sich Thompson Verwandte News
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