gullinews am Mittwoch, 19.03.2008 13:34 Uhr
Aus einer ehemaligen Fanseite sollte im Ergebnis ein Buch werden. Am 14. April wird in New York vor Gericht entschieden, ob es sich hierbei tatsächlich um einen Bruch des Copyrights handelt oder nicht. Potter Fan Steve Vander Ark begann mit seinen Erhebungen für sein Online-Lexikon bereits im Jahr 1999. Alle Eigenheiten der fiktiven Welt Rowlings und ihres bebrillten Helden sollten dabei zusammengetragen werden. Zahllose Fans haben ihren Anteil über die Jahre beigetragen, zumal die Website bei Potterfreunden viel Anerkennung fand.
Der Verlag RDR Books aus Michigan begann seine Arbeiten am Buch, bis Rowling und Warner sie mit der Klage überzogen haben. Man wirft RDR Books vor, alle Details in den Büchern sei nur der Kreativität von Frau Rowling zu verdanken. Und die will ihre Rechte daran nicht mit Dritten teilen. Sie befürchtet, dass andere Fangemeinden nachziehen könnten, wenn sie mit ihrer Abmahnung kein Recht bekommen sollte. RDR Books sah deren Publikation nicht als Bruch der Urheberrechte an. Sie beschuldigten die Autorin weiterhin, sie würde lediglich ihre Monopolansprüche verteidigen wollen. Auch wenn es sich hierbei lediglich um ein Lexikon ihrer Bücher, also um Sekundärliteratur handelt. Der Verlag sah sich durch eine starke Ausweitung des Urheberrechts bedroht. Somit wären alle Lexika durch Drittanbieter verboten, was den Fans bisher geholfen hat, die Werke ihrer Lieblingsautoren vollständig verstehen zu können.
Der Ausgang des Verfahrens nach amerikanischem Recht ist noch offen, nach britischer Rechtsauffassung hätte die Autorin indes keine Chance. Autor Vander Ark konnte sich früher auf die Akzeptanz der Potterautorin und der Firma, die für die Potter-Kinofilme verantwortlich ist, verlassen. Aber die wollten das Werk nur so lange tolerieren, solange es kostenlos und lediglich online verfügbar war. Die Richter werden klären müssen, ob Vander Ark einen direkten Vorteil aus den Potterbüchern zieht und ob dies direkt mit der Urheberin der Bücher in Verbindung steht.
RDR Books wirft den Filmemachern von Warner vor, sie hätten Material des Lexikons für die Cover ihrer DVDs benutzt, inklusive der Tippfehler, die sich auf der Website eingeschlichen hatten. Warner zahlte dem Autor des Lexikons auch die Flugkosten zu den Dreharbeiten von "Harry Potter und der Orden des Phoenix". Sowohl die Filmcrew als auch die Macher des Spiels bei Electronic Arts haben sein Werk als Quelle benutzt. Ausdrucke der Website hingen als Orientierungshilfe in den Büros von Electronic Arts überall an den Wänden. Wenn bewiesen werden kann, dass sowohl der Spielehersteller, die Buchautorin als sich auch Warner bei der Erstellung auf seine Quellen bezogen haben und das Lexikon zunächst tolerierten, könnte der Fall zum Vorteil von Vander Ark ausgehen. Laut den Klägern ist nur das Buch kritisch zu sehen, wegen dem Online-Lexikon wäre es zu keinem Gerichtsverfahren gekommen. Solange sich die Fans lediglich über Details der Bücher austauschen, wäre das okay. Aber so bald Geld ins Spiel kommt, beginnt die Angelegenheit nach Ansicht von Rowling & Warner problematisch zu werden.
(Via OUT-LAW.com, thx!)
| 51 Reaktionen aus dem gulli:Board |
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Neuro am 24.03.2008 02:04:57: |
Young Zer0 am 24.03.2008 03:18:48: |
Pelargir am 24.03.2008 03:42:48: |
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