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15. November 2007
J.K. Rowling, Harry Potter Lexikon Klage wegen Infringus MaximusDie englische Schriftstellerin und Harry Potter-Autorin Joanne Kathleen Rowling dürfte eine der wohlhabendsten Autorinnen aller Zeiten sein. Sie reichte aktuell gemeinsam mit Warner Bros. Klage gegen das 'Harry Potter Lexikon' ein, weil sie ihre Urheberrechte verletzt sieht. Die Autoren des Lexikons, ein ehemaliges Weblog, planen die Veröffentlichung eines Buches mit Auszügen aus deren Fan-Website. Rowling will notfalls gerichtlich verhindern, dass Dritte mit Auszügen des Lexikons in Buchform Geld verdienen können. ars technica hält man sich im vorliegenden Fall mit wörtlichen Zitaten stark zurück. Demnach sind die Erfolgsaussichten der Autoren dieser Sekundärliteratur vor Gericht nicht schlecht, zumal die Mrs. Rowling die Website in der Vergangenheit in den höchsten Tönen gelobt und auch unterstützt hat. Auch existieren Gerüchte, die Autorin plane das Verlegen eines eigenen Buches in ganz ähnlicher Form. Die Erlöse sollten zu wohltätigen Zwecken gespendet werden, so der ursprüngliche Plan. Rowling sieht den Bedarf an einem solchen Buch stark gefährdet, sollte es tatsächlich zur Veröffentlichung des Lexikons der HP-Fans kommen. Die Gerichte werden nun prüfen müssen, ob im vorliegenden Fall tatsächlich eine Verletzung des Urheberrechts vorliegt. Kernpunkt der Erörterungen wird auch sein, ob vor der Veröffentlichung des Buches die Einholung einer Einverständniserklärung der Autorin obligatorisch gewesen wäre.Andere Lexika, die fiktive Länder wie Mittelerde oder Narnia minotiös beschrieben haben, wurden nicht mit einer Klage bedroht. Mrs. Infringus Maximus, warum also in diesem Fall? Vielleicht lag es am Ungehorsam der Autoren, die Warner Bros. im Vorfeld die Zusendung einer gedruckten Ausfertigung des Buches verweigert haben. "RDR Books" antwortete recht roh auf die Anfrage:
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