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15. November 2007

J.K. Rowling, Harry Potter Lexikon Klage wegen Infringus Maximus

Die englische Schriftstellerin und Harry Potter-Autorin Joanne Kathleen Rowling dürfte eine der wohlhabendsten Autorinnen aller Zeiten sein. Sie reichte aktuell gemeinsam mit Warner Bros. Klage gegen das 'Harry Potter Lexikon' ein, weil sie ihre Urheberrechte verletzt sieht. Die Autoren des Lexikons, ein ehemaliges Weblog, planen die Veröffentlichung eines Buches mit Auszügen aus deren Fan-Website. Rowling will notfalls gerichtlich verhindern, dass Dritte mit Auszügen des Lexikons in Buchform Geld verdienen können.

Ihrer Meinung nach hat nur sie alleine das Recht, Profite aus den Beschreibungen, Charakter-Details und dem Plot der Potter-Werke zu erwirtschaften. In der einstweiligen Verfügung des Bundesrichters wird der Firma "RDR Books" untersagt, das geplante Buch abzuschließen, zu verkaufen oder gar über Amazon.com zu vermarkten. In Form einer nicht kommerziellen Website sei die Veröffentlichung der Harry Potter Fans akzeptabel, der Verkauf als Buch stellt eine Verletzung des Copyrights dar, so die Kläger. Laut externer Link in neuem Fenster folgtars technica hält man sich im vorliegenden Fall mit wörtlichen Zitaten stark zurück. Demnach sind die Erfolgsaussichten der Autoren dieser Sekundärliteratur vor Gericht nicht schlecht, zumal die Mrs. Rowling die externer Link in neuem Fenster folgtWebsite in der Vergangenheit in den höchsten Tönen gelobt und auch unterstützt hat. Auch existieren Gerüchte, die Autorin plane das Verlegen eines eigenen Buches in ganz ähnlicher Form. Die Erlöse sollten zu wohltätigen Zwecken gespendet werden, so der ursprüngliche Plan. Rowling sieht den Bedarf an einem solchen Buch stark gefährdet, sollte es tatsächlich zur Veröffentlichung des Lexikons der HP-Fans kommen. Die Gerichte werden nun prüfen müssen, ob im vorliegenden Fall tatsächlich eine Verletzung des Urheberrechts vorliegt. Kernpunkt der Erörterungen wird auch sein, ob vor der Veröffentlichung des Buches die Einholung einer Einverständniserklärung der Autorin obligatorisch gewesen wäre.

Andere Lexika, die fiktive Länder wie Mittelerde oder Narnia minotiös beschrieben haben, wurden nicht mit einer Klage bedroht. Mrs. Infringus Maximus, warum also in diesem Fall? Vielleicht lag es am Ungehorsam der Autoren, die Warner Bros. im Vorfeld die Zusendung einer gedruckten Ausfertigung des Buches verweigert haben. "RDR Books" antwortete recht roh auf die Anfrage:

Banner der Website vom Harry Potter LexikonWenn Sie nicht wissen, wie man das vorliegende Material ausdruckt, bitten Sie doch einen Ihrer Mitarbeiter, Ihnen zu zeigen, wie das geht.

  • 26 Kommentare zum Artikel
  • Zitat: Zitat von Johnnsen  Hier ging es jetzt aber um eine Textpassage, nicht um Drogen und Kinder, oder habe ich was verpasst? Komplexere Denkweisen gehören nicht zu deiner Spezialitäten oder? OK. Hier wurde die niedrige Gesellschaftliche Stellung einer Personengruppe ausgenutzt, um sich persönlich zu bereichern. Ich persönlich halte das für fragwürdig. Man kann dieses Spielchen bis zum Exzess ...

  • Zitat: Zitat von Jimioh Nur ein Kapitel? Das grenzt ja schon an Grausamkeit. Erst heiß machen und dann hängen lassen. Eine fragwürdige Form der Werbung. Ich seh's eher als Obdachlosenhilfe an, die hatten ne Auflage wie vll. das Hamburger Abendblatt und der Reinerlös geht an die Verkäufer. Weder Frau Rowling noch der deutsche Vertrieb Carlsen haben davon profitiert. Ist ja nicht so, dass Harry Potter ...

    Reisist am 20.11.2007 12:16
  • So ist das eben, wie man's macht ist's falsch. Ab einem gewissen Punkt kann man wohl nichts wohltätiges mehr tun ohne sich jedes Mal mit dem Vorwuf der PR konfrontiert zu sehen.

    Pelargir am 20.11.2007 13:04
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