|
17. März 2008
Italien IP-Sammeln durch Logistep kriegt einen gerichtlichen DämpferEin Gericht in Rom stellte fest, dass IP-Sammeln via "File Sharing Monitor"-Software der Logistep AG gegen den italienischen Datenschutz verstößt. Im Auftrag des deutschen Labels Peppermint Jam überwachte die Schweizer Logistep auch italienische Filesharer, ebenso für eine polnische Gameschmiede. Einige Anforderungen auf Datenherausgabe durch italienische Provider wurden bereits vom Gericht abgewiesen. Bereits im letzten Jahr fiel Peppermint Jam in Italien mit einer Aktion auf, in der mit sonderbaren Mitteln Filesharer zu Entschädigungszahlungen aufgefordert wurden. Ob wie auch in Deutschland die Logistep AG mit der Ermittlung der IPs von Sharern beauftragt war, war vorerst unbekannt, nun benannte das Gericht die von der Logistep verwendete Software "file sharing monitor", mit der zahlreiche "persönliche Daten" von P2P-Nutzern ermittelt wurde. Über 3.000 Sharer wurden persönlich identifiziert und per Post angeschrieben. Bisher ist der Text nur auf italienisch verfügbar, eine Google-Übersetzung verschafft ein Bild der Lage. Unklar scheint, ob die IP-Sammlung selbst bereits illegal ist oder erst die Verknüpfung der P2P-Daten mit den persönlichen (Adress-) Daten der Filesharer. Verwandte News
Trackbacks
Dito, die Übersetzung ins Englische funktioniert aber. chrihater am 17.03.2008 13:15
Ach, ich seh das so, die Italiener wollen sich halt nicht von so einem Kindergartenverrein wie der MI ihre Geschäfte vermiesen lassen. Fish am 17.03.2008 15:42
Italien hat hiermit einen deutlichen Akzent gesetzt. Das ist sehr zu begrüßen. Allerdings stellt sich mir die Frage, wie lange I- dem Druck der MI standhalten kann. Irgendwann werden da die Gelder schon an die richtige Stelle fließen... Gruß Loddafnir Loddafnir am 17.03.2008 16:46
Wenn so eine Betrügerfirma erstmal genug Kohle hat, lässt es sich nicht mehr so einfach stoppen Bleibt noch, Offline zu tauschen Disclaimer: Da die (Musik)industrie Leute, die unlizensiert Kopien ziehen, als Raubkopierer betiteln, obwohl es gar nichts mit Raub im Sinne des StGB zu tun hat, werden nun im Gegenzug geldgierige Abmahner mit Begriffen betitelt, die den Laut "Betrüger" inne haben, wobei ich nochmal betonen möchte, das es nur so ... LivingDeadDoll am 17.03.2008 20:18
|