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03. November 2008
ISP in UK Karoo will Kunden offene WLAN-Hotspots verbietenDer britische Internet Service Provider Karoo hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert. Nach den neuen Regelungen sollen alle Kunden "die ihre Leitung teilen" sofort fristlos gekündigt werden. Das würde das Aus für offene Access-Points bedeuten, zumindest für Kunden des Providers Karoo. Die Motivation hinter dem Schritt ist zunächst unklar. Vordergründig könnte es um Argumente der Netzsicherheit gehen. Jedoch liegt auch die Vermutung nahe, dass man diese neue Regelung eingeführt hat, um der Content-Industrie der "Ärger" zu ersparen, dass nach aufwendiger IP-Ermittlung der Beschuldigte vor Gericht des Filesharings nicht überführt werden kann, da er einen offenen Access-Point besitzt. Sicherlich würde Schneier auch argumentieren, dass das Vorgehen von Karoo nicht maßgeblich zur Erhöhung der Sicherheit beitragen würde. Letztendlich bestraft man Leute, die ihre Leitung teilen wollen, oder schlichtweg nicht wissen, wie man einen sicheren Access-Point aufsetzt. Ohne Vorwarnung kann Karoo in diesen Fällen den Kunden die Leitung trennen, selbst wenn keinerlei illegales Handeln vorliegt. Bei einem Urheberrechtsverstoß im Sinne von einer "Three-Strikes Regelung" wurde man zumindest eine Verwarnung per E-Mail erhalten, heißt es auf Torrent Freak. (020200) (via Techdirt, thx!)
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Komische Schlussfolgerung aus einer News über einen simplen Gewinnmaximierungsversuch. In wirklichkeit gehts denen darum mehr Anschlüsse zu verkaufen und ihren Traffic zu senken. Der Provider bietet ausser spät nachts keine Flatrate. Die zählen da jedes Byte. thehed am 04.11.2008 00:40
Wenn ich mich recht erinnere, ist das bei den meisten deutschen Providern auch nicht erlaubt... tOmAtEl am 04.11.2008 11:40
In Deutschland gilt doch, dass ich für mein LAN hafte, also wenn man über meine Leitung Böses tut, muss ich dafür bluten, oder nicht? Is das in UK anders? jabaa am 04.11.2008 11:48
Obelix: "Die spinnen, die Briten..." Warum nicht gleich auch die öffentlichen Telefonzellen verbieten? Schließlich kann man ja von denen aus prima anonym "Plombendrohungen" verkünden - und die arme "Anti"-Terrorregierung weiß anschließend nicht wen sie für schuldig erklären kann! Oh, und öffentliche Briefkästen gehören auch abgeschafft! Alleine die Vorstellung, daß da jemand eine "Torerodrohung", oder gar einen Umschlag mit "Antrix" *ohne ... Michael Dorn am 05.11.2008 01:26
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