gullinews am Montag, 03.11.2008 22:11 Uhr
Das würde das Aus für offene Access-Points bedeuten, zumindest für Kunden des Providers Karoo. Die Motivation hinter dem Schritt ist zunächst unklar. Vordergründig könnte es um Argumente der Netzsicherheit gehen. Jedoch liegt auch die Vermutung nahe, dass man diese neue Regelung eingeführt hat, um der Content-Industrie der "Ärger" zu ersparen, dass nach aufwendiger IP-Ermittlung der Beschuldigte vor Gericht des Filesharings nicht überführt werden kann, da er einen offenen Access-Point besitzt.
Offene HotSpots findet man an jeder Ecke, seien dieses HotSpots von Nutzern, die nicht wissen, wie man einen Access-Point sichert, oder aber bewusst offen gelassene Internetzugänge. Auch Gemeinschafts-Modelle wie Freifunk oder das FON-Netzwerk sind nicht mit der neuen Regelung des Karoo ISP vereinbar. In einem Beitrag äußerte sich der amerikanische Sicherheitsexperte Bruce Schneier zu Beginn des Jahres zu offenen Access-Points. In dem kritisch diskutierten Beitrag plädierte er für offene HotSpots. Er sagte, dass er seinen Netzzugang grundsätzlich offen lässt, selbst wenn es ihn einem "erhöhten Risiko" aussetzt, angeklagt zu werden aufgrund von Filesharing oder dass Hacker oder Spammer über seine Leitung Schaden anrichten. Gleichzeitig aber sagt er, dass das Risiko der negativen Folgen extrem gering sei. Außerdem hielte er es für unwahrscheinlich, dass Filesharer im Dunkeln vor seinem Haus seinen Access-Point nutzen würden, wenn diese auch einfach in einem warmen Cafe oder am Flughafen sitzen können, um dort einen offenen Access-Point zu nutzen. Für seine liberale Haltung musste er diverse Kritik einstecken, jedoch steht er auf dem Standpunkt, dass Teilen der Netzleitung im Grunde eine Art von Nachbarschaftshilfe darstellt. Wichtiger sei es, den eigenen Rechner gegen Schaden abzusichern, als den Access-Point, da die Gefährdung vom eigenen Rechner an öffentlichen Orten grundsätzlich höher sei als im eigenen Heim.
Sicherlich würde Schneier auch argumentieren, dass das Vorgehen von Karoo nicht maßgeblich zur Erhöhung der Sicherheit beitragen würde. Letztendlich bestraft man Leute, die ihre Leitung teilen wollen, oder schlichtweg nicht wissen, wie man einen sicheren Access-Point aufsetzt. Ohne Vorwarnung kann Karoo in diesen Fällen den Kunden die Leitung trennen, selbst wenn keinerlei illegales Handeln vorliegt. Bei einem Urheberrechtsverstoß im Sinne von einer "Three-Strikes Regelung" wurde man zumindest eine Verwarnung per E-Mail erhalten, heißt es auf Torrent Freak. (020200)
(via Techdirt, thx!)
| 8 Reaktionen aus dem gulli:Board |
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tOmAtEl am 04.11.2008 11:40:30: |
jabaa am 04.11.2008 11:48:28: |
Michael Dorn am 05.11.2008 01:26:30: |