ISP in UK: Karoo will Kunden offene WLAN-Hotspots verbieten

ISP in UK: Karoo will Kunden offene WLAN-Hotspots verbieten

gullinews am Montag, 03.11.2008 22:11 Uhr

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Der britische Internet Service Provider Karoo hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert. Nach den neuen Regelungen sollen alle Kunden "die ihre Leitung teilen" sofort fristlos gekündigt werden.

Das würde das Aus für offene Access-Points bedeuten, zumindest für Kunden des Providers Karoo. Die Motivation hinter dem Schritt ist zunächst unklar. Vordergründig könnte es um Argumente der Netzsicherheit gehen. Jedoch liegt auch die Vermutung nahe, dass man diese neue Regelung eingeführt hat, um der Content-Industrie der "Ärger" zu ersparen, dass nach aufwendiger IP-Ermittlung der Beschuldigte vor Gericht des Filesharings nicht überführt werden kann, da er einen offenen Access-Point besitzt.

Offene HotSpots findet man an jeder Ecke, seien dieses HotSpots von Nutzern, die nicht wissen, wie man einen Access-Point sichert, oder aber bewusst offen gelassene Internetzugänge. Auch Gemeinschafts-Modelle wie Freifunk oder das FON-Netzwerk sind nicht mit der neuen Regelung des Karoo ISP vereinbar. In einem Beitrag äußerte sich der amerikanische Sicherheitsexperte Bruce Schneier zu Beginn des Jahres zu offenen Access-Points. In dem kritisch diskutierten Beitrag plädierte er für offene HotSpots. Er sagte, dass er seinen Netzzugang grundsätzlich offen lässt, selbst wenn es ihn einem "erhöhten Risiko" aussetzt, angeklagt zu werden aufgrund von Filesharing oder dass Hacker oder Spammer über seine Leitung Schaden anrichten. Gleichzeitig aber sagt er, dass das Risiko der negativen Folgen extrem gering sei. Außerdem hielte er es für unwahrscheinlich, dass Filesharer im Dunkeln vor seinem Haus seinen Access-Point nutzen würden, wenn diese auch einfach in einem warmen Cafe oder am Flughafen sitzen können, um dort einen offenen Access-Point zu nutzen. Für seine liberale Haltung musste er diverse Kritik einstecken, jedoch steht er auf dem Standpunkt, dass Teilen der Netzleitung im Grunde eine Art von Nachbarschaftshilfe darstellt. Wichtiger sei es, den eigenen Rechner gegen Schaden abzusichern, als den Access-Point, da die Gefährdung vom eigenen Rechner an öffentlichen Orten grundsätzlich höher sei als im eigenen Heim.

Sicherlich würde Schneier auch argumentieren, dass das Vorgehen von Karoo nicht maßgeblich zur Erhöhung der Sicherheit beitragen würde. Letztendlich bestraft man Leute, die ihre Leitung teilen wollen, oder schlichtweg nicht wissen, wie man einen sicheren Access-Point aufsetzt. Ohne Vorwarnung kann Karoo in diesen Fällen den Kunden die Leitung trennen, selbst wenn keinerlei illegales Handeln vorliegt. Bei einem Urheberrechtsverstoß im Sinne von einer "Three-Strikes Regelung" wurde man zumindest eine Verwarnung per E-Mail erhalten, heißt es auf Torrent Freak. (020200)

(via Techdirt, thx!)

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8 Reaktionen aus dem gulli:Board

tOmAtEl am 04.11.2008 11:40:30:
Wenn ich mich recht erinnere, ist das bei den meisten deutschen Providern auch nicht erlaubt...:rolleyes:...

jabaa am 04.11.2008 11:48:28:
In Deutschland gilt doch, dass ich für mein LAN hafte, also wenn man über meine Leitung Böses tut, muss ich dafür bluten, oder nicht? Is das in UK anders?...

Michael Dorn am 05.11.2008 01:26:30:
Obelix: "Die spinnen, die Briten..." Warum nicht gleich auch die öffentlichen Telefonzellen verbieten? Schließlich kann man ja von denen aus prima anonym "Plombendrohungen" verkünden - und die arme "Anti"-Terrorregierung weiß anschließend nicht wen sie für schuldig erklären kann! Oh, und ö...

 

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