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28. Juni 2007

Ironsport-Forum Abmahnung nur wegen kritischer Äußerungen?

Im Hause Ironsport ist man Kummer mit Abmahnungen gewohnt. Bereits ein "markenrechtlich geschützter" Nickname eines Users sollte bereits für 100.000 Euro Streitwert gut sein, nun geht es um zwei Userkritiken, die immerhin 15.000 Euro Streitwert begründen sollen. Die Abmahnung wurde als unbegründet zurückgewiesen, nun stellt sich heraus, dass es der abmahnenden Partei möglicherweise um anderes geht: die Überprüfung von Nutzern und Ermittlung von Identitäten?

Zwei kritische Kommentare eines einzigen Benutzers waren Anlass der Abmahnung, die sich die gegnerische Kanzlei eine Rechnung über 869,00 Euro wert war, zu tragen vom Betreiber des Ironsport-Boards. Kläger ist eine Firma, die Produkte für den Bereich der Fitness, Gesundheit und Beauty über einen Online-Shop vertreibt. Gefordert wurde zunächst die Löschung der angegebenen Kommentare und die Unterbindung der abgemahnten Äußerungen in Zukunft: weshalb ein Unterlassungs- und Verpflichtungsvertrag unterschrieben werden solle, der eine Vertragsstrafe von 5.001 Euro bei Zuwiderhandlung vorsieht.

Ironsport wies die Abmahnung als unbegründet zurück, drohte über den beauftragten RA Dr. Bahr mit negativer Feststellungsklage und stellte seinerseits Anwaltskosten in Rechnung. Daraufhin erfolgte eine überraschende Kehrtwende des Gegners: Eigentlich seien die Kommentare nicht wirklich löschungswürdig gewesen, die Identität des Nutzers wolle man nun aber erfahren, dabei solle Ironsports behilflich sein, denn schließlich sei es dem Moderator- und Administratorteam möglich, Neuuser und Neubeiträge im Vorfeld zu überprüfen.

Darüber hinaus wird - möglicherweise, um den Druck zu erhöhen - schlicht Kenntnis der abgemahnten Inhalte unterstellt. Die indessen nicht vorlag und nach dein Einlassungen des Gegners nicht einmal eine Abmahnung gerechtfertigt hätten, denn

"Ihr Mandant hatte Kenntnis vom Inhalt des Beitrags [...] ein Mitglied des Forums [hat] meine Mandantin und Ihren Mandanten zeitgleich informiert, [...] worauf hin das [...] Mitglied verwarnt, der Beitrag selbst aber nicht gelöscht wurde. Damit hat es meine Mandantin zunächst bewenden lassen."

Dass Kenntnis vorlag, ist externer Link in neuem Fenster folgtlaut Ironsport unzutreffend. Spannend jedoch der Hinweis, die abmahnende Partei hätte es bei der Verwarnung des Users ohne Beitragslöschung "bewenden lassen" - woraus seitens Ironsport gefolgert wird, die Beiträge selber seien offenbar auch aus der Sicht der Mandantin nicht löschwürdig. Damit fällt jedoch der Abmahngrund vollkommen in sich zusammen.

Aber darum scheint es der Gegenpartei gar nicht mehr zu gehen: diese wurde nämlich in der Zwischenzeit bei der Lebensmittelaufsicht angezeigt und kam nun seltsamerweise auf den Gedanken, dass Forenposts und Anzeige in irgend einer Weise zusammenhängen, obgleich dafür keinerlei Indizien vorliegen. Daher offenbar auch das grosse Interesse an der Identität des Users. Ironsports Kommentar:

"Zuerst wurde verlangt, dass alle kritischen Beiträge gelöscht würden, doch nun soll der Betreiber des Ironsport Forums bei der Identifikation des kritisierenden Benutzers behilflich sein. Vorher bestand jedoch gar kein Interesse an der Identität des Verfassers.
Ob der gegnerische Anwalt nun eine neue Strategie verfolgt, nachdem der erste Anlauf gescheitert ist, das kann spekuliert werden. Es scheint jedoch offensichtlich, dass man hier nach einer Rechtfertigung für die rechtliche Korrektheit der Abmahnung sucht, auf der weiterhin bestanden wird.
Dass es obendrein eine Anzeige gab, ist eine Neuigkeit, die eigentlich nichts mit diesem Fall zu tun hat. Dennoch wird hier eine Verantwortlichkeit seitens des Forenbetreibers unterstellt, dem so auch die Bürde auferlegt wird, den "Schuldigen" ausfindig zu machen. Die Verknüpfung zwischen den streitgesprächigen Beiträgen und der Anzeige gegen die abmahnende Firma scheint an den Haaren herbeigezogen und konstruiert, wie Patrick Albers meint."

Hier zeichnet sich eine weitere Bauchlandung bei einem unbegründeten Abmahnversuch heraus - begrüßenswert, sollte es auch so kommen. Nur zeigt die abstruse Argumentation, gekoppelt mit hohen Rechnungen, Streitwerten, Unterstellungen und extrem kurzen Fristsetzungen einmal mehr, dass es eines kühlen Kopfes und ebensolcher anwaltlicher Hilfe bedarf, will man in so einem Fall nicht in (falsche) Panikreaktionen verfallen. Und wer weiß, welchem Forenbetreiber mit weniger Abmahnerfahrung exakt das passiert wäre.

  • 6 Kommentare zum Artikel
  • [ironie] Leute seit schön lieb zu mir im Forum, sonst mahne ich Gulli so lange ab, bis er mir eure Anschrift verrät. [/ironie] Geht´s noch? Gruss Moses

  • Zitat: Zitat von gulli:news [b]Im Hause Ironsport ist man Kummer mit Abmahnungen gewohnt. Bereits ein "markenrechtlich geschützter" Nickname eines Users sollte bereits für 100.000 Euro Streitwert gut sein, nun geht es um zwei Userkritiken, die immerhin 15.000 Euro Streitwert begründen sollen. ... entspricht durchaus noch der Rechtsprechung zu außerungsrechtlichen ...

    Gravenreuth am 28.06.2007 20:30
  • Zitat: Zitat von Gravenreuth . Vorzugsweise wieder in Hamburg?? Ist doch auch ihr Lieblingsgericht oder? An ihrem heimatlichen Gericht, weiss man ja was sie für einer sind :-D

    fettes_Aspirin am 03.07.2007 12:46
  • Plenk Plenk.... Siehe: http://board.gulli.com/thread/784619...gelegt/10/#245 http://board.gulli.com/thread/800688...ulaessig/2/#42 Die F.o.f Brigade hat freigang

    Sepulpa am 03.07.2007 12:55
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