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14. Juli 2005

Irisches Gericht ordnet Herausgabe von Filesharerdaten an

P2P - Handhabung in Europa bleibt uneinheitlich

In Schweden wurde letzens entschieden, selbst das Loggen der IPs von Filesharern durch die Antipiraterieorganisation Antipiratbyran sei ein Verstoß gegen den Datenschutz. In den Niederlanden konnten 5 Provider nicht zur Userdatenherausgabe beordert werden, auch wenn das Urteil bislang vorläufigen Charakter hat. Dass es in Europa nicht überall so aussieht, wurde jetzt mit einem Urteil in Irland deutlich: der höchste Gerichtshof ordnete an, dass mehrere Internetprovider die Daten von insgesamt 17 Filesharern nun herausgeben müssen: gefordert hat die Datenherausgabe die Irish Recorded Music Association IRMA.

Die IRMA bietet nun nach bekanntem Vorbild den Usern einen Vergleich an - bei Nichtannahme des meist mehrere tausend Euro teuren Angebots droht der Verband, vor Gericht zu ziehen.

Dass Spannende an der Entscheidung in Irland ist dabei, dass die ISPs offenbar keinerlei Anstrengungen unternommen hatten, den Datenschutz ihrer Klienten zu gewährleisten: für BT Communications bezog John Gordon nach der Irish Times dahingehend Stellung, dass das Verfahren von BT nicht behindert werden würde, man wolle das Verfahren mittels der Einreichung einer eidesstattlichen Erklärung dahingehend beeinflussen, dass die Diskretion in Bezug auf die betroffenen Kunden gewahrt bliebe - was immer das konkret bedeuten mag.

Dass sich hier die ISPs kaum wehrten, sondern sich im Zweifelsfall gegen die Interessen ihrer Kunden entscheiden, wird umso befremdlicher, wenn man bedenkt, dass sowohl in Irland als auch im angeführten Fall in den Niederlanden jeweils die US-Firma MediaSentry mt der Ermittlung der Daten beauftragt wurde - deren Ergebnisse das niederländische Gericht für wenig aussagekräftig und damit inakzeptabel befand. Dem irischen Gericht wiederum schienen die Daten Mediasentrys zu genügen - eine entsprechende Auffassung scheint durch fehlenden Schutz der Kunden durch ihrer Provider offenbar leichter zu fallen.

CoCo kommentiert, dass in diesem Verfahren eindeutig das Recht schlechthin auf der Verliererseite stünde. Ohne wirklich überzeugende Beweise vorlegen zu müssen, habe die Industrie einen Sieg erringen können, der weiterhin zu einer grundsätzlichen Klärung des legalen Status von Filesharing nichts beigetragen hätte. Die Frage stelle sich nun, inwieweit es für die Kunden möglich wird, ihre Provider dafür haftbar zu machen, dass sie keinerlei Widerstand im Interesse ihrer Kunden leisteten.

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