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27. November 2007

iPhone ohne Simlock Beschluss des LG Hamburg ist veröffentlicht

Nach einer Klage wurde T-Mobile per Einstweiliger Verfügung dazu verdonnert, sein iPhone-Angebot zu überarbeiten - das Monopol auf dem Bundle mit einem T-Mobile-Zweijahresvertrag sei nicht zulässig, wurde per Eilantrag ohne Anhörung festgestellt. Ein interessanter Absatz könnte jedoch zu einer weiteren Änderung des T-Mobile-Angebots führen.

Nach dem Gerichtsbeschluss bot T-Mobile in einer Hau-Ruck-Aktion über Nacht auch externer Link in neuem Fenster folgtiPhones ohne Vertrag und Simlock an - zu stolzen 999 Euro. Die Freischaltung erfolgt durch Apple.

Nun ist der externer Link in neuem Fenster folgtBeschlusstext im Netz veröffentlicht worden und eine interessante Passage läßt aufmerken: Denn bis zur endgültigen Urteilsverkündung darf T-Mobile das Gerät nicht mehr anbieten, wenn es

"...durch eine technische Sperre (sogenannter SIM-Lock) so gestaltet ist, dass es nur über das Netz der Antragsgegnerin [T-Mobile] betrieben werden kann, und der Käufer das gerät nicht auf Wunsch jederzeit, bedingungslos und unentgeltlich entsperren kann oder die Antragsgegnerin im gleichen örtlichen oder zeitlichen Rahmen jeweils ein ungesperrtes gerät desselben Typs hinsichtlich Modell und Ausstattung zum selben oder niedrigeren Preis anbietet und zum Verkauf bereit hält."

Wer denkt, zum normalen T-Mobile-Preis nun ein iPhone ohne Vertrag zu bekommen, wird jedoch falsch liegen: Der Sim-Lock muss zwar deaktiviert werden können, dass der Vertrag mit T-Online nicht weiterhin mit dem subventionierten Preis im Bundle angeboten werden kann, sagt der Beschluss nicht aus.

Immerhin: So sollte an sich jeder iPhone-Kunde bei T-Mobile die Möglichkeit erhalten, den SimLock zu entfernen. Anschließend bleibt zwar der T-Online-Vertrag bestehen, alternativ können jedoch auch andere Karten eingesetzt werden.

Womit neue Nutzungsmöglichkeiten denkbar werden - T-Mobile-SIM zum Surfen via Edge und Verbrauch der Freiminuten, andere Anbieter bei Bedarf. Wie T-Mobile die Regelung umsetzen will, ist noch nicht bekannt. Handlungszwang besteht indessen: Neben den Kosten der EV mit Streitwert von 500.000 Euro droht im Fall der Zuwiderhandlung Vertragsstrafe von 250.000 Euro und/oder Ordnungshaft.

  • 15 Kommentare zum Artikel
  • Zitat: Zitat von david_bw  Wäre schön gewesen wenn man es bar bekommen hätte "Wer das iPhone ohne SIM-Lock bei T-Mobile kauft, erhält bei Vertragsabschluss bei debitel eine Gutschrift von 600 Euro. Diese kann er für sämtliche debitel-Rechnungen einlösen." Hmm. hatte ich übersehen... aber wenn die so schon drauf sind, sind diese Gutschriften bestimmt auch nicht übertragbar... muss ...

    titus_shg am 28.11.2007 20:31
  • Wenns Iphone nicht ein mutierte Ipod wäre, hätte ich festegestellt, das Apple es immer wieder versucht, mit freundlich-aggressiver Kundebindung überteuerte Geräte loszuwerden. Nichtmal navigieren kanns, was will ich bei den derzeitigen Datenpreisen und lahmen Servern mit Youtube aufm Handy? Ich bleib bei meinem Walkmanhandy, das spielt Musik, kann telefonanieren sowie SMS und ins Internet komm ich auch. Ich brauch keine überteuerten ...

    Hagenuk am 29.11.2007 12:13
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