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15. Januar 2007

iPhone-Klon Apple geht gegen Blogger vor

Blogger sind in Augen der Industrie oft leichte Beute. Im Gegensatz zu großen Verlagen haben die verstreuten Schreiber keine eigene Rechtsabteilung und lassen sich durch einen schön gestalteten Brief des Anwalts leicht einschüchtern. Auch das selbstgestaltete junge und dynamische Image von Apple ist bei den eigenen Anwälten anscheinend noch nicht angekommen. Der Computerhersteller verschickte überdeutliche Botschaften an Blogger, die zuvor über einen iPhone-Skin auf Windows-Endgeräten berichtet hatten.

Nach einer großen Veröffentlich des iPhone und der verkündeten „Revolution im Mobilfunkmarkt“ hatte es den Computerhersteller Apple anscheinend sehr gekränkt, als nur wenige Stunden später eine funktionsfähige Kopie der „einmaligen“ iPhone-Oberfläche für das mobile Betriebssystem PalmOS im Internet kursierte. Das unter dem Namen iPhony veröffentliche Programm kreiste binnen Sekunden durch das Internet und imitiert täuschend echt die aufwändigen Funktionen von Apple.

 

Während der fortlaufenden Verbreitung von iPhony schreiben auch hunderte Blogger über das kleine Programm mit dem erstaunlichen Funktionsumfang; zu viel für Apple. Schon wenige Stunden später flatterten die ersten deutlichen Forderungen der Apple-Anwälte in die Briefkästen der Blogger. Die sofortige Löschung der Grafik und des Links zum Programm-Download sei aufgrund der geschützten Grafiken selbstverständlich, wenn nicht noch weitere „Komplikationen “ auf den Blogger zukommen sollen. Schon in der Vergangenheit scheiterte Apple vor Gericht an mehreren Verfahren gegen Blogger, wobei Apple zeitweise den Laienschreibern des Status des Journalisten versagte.

 

Die Pressefreiheit interpretiert Apple wohl auf ganz eigene Art. Und falls Apple etwas gegen die zurecht angefochtenen Urheber unternehmen will, ist die Ansprechstelle sicher kein Blogger, der nur einen Artikel dazu schreibt. In ähnlicher Weise wollte das Sozialgericht Bremen dem Shopblogger Bjoern Harste das Wort „Sozialgericht Bremen“ in den Artikeln untersagen, da in Google die Webseite des Shopbloggers höher als die Sozialgericht-Webseite eingestuft wurde.

  • du darfs das telefon nur nicht verlieren, denn eine verschlüsselungssoftware oder einen login gibt es nicht. die vorstellung ist natürlich besonders sympathisch bei der transportierten datenmenge. zudem kannst du keine software installieren und alle funktionen wie widgets oder rss funktionieren unverständlicherweise nur online. die dadurch anfallenenden, in deutschland exorbitant hohen, zusatzkosten sollten also beim gerätekauf mit eingeplant ...

  • Interessanter Bericht: http://www.spiegel.de/netzwelt/mobil...460678,00.html

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