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12. Februar 2008

IP-Logging AG Berlin droht Justizministerin Zypries mit Haft

Das IP-Logging auf Webseiten verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht in Deutschland und ist zu unterlassen. Ausgerechnet das Justizministerium loggt aber die IPs der Webseiten-Besucher. Nicht mehr lange: wird das Logging nicht abgestellt, droht Bundesjustizministerin Brigitte Zypries 250.000 Euro Ordnungsgeld, alternativ ein halbes Jahr Haft.

So der Beschluss des Gerichts vom 10.01.2008 mit dem Aktenzeichen 5 C 314/06. Bereits im Frühjahr 2007 entschied das externer Link in neuem Fenster folgtAG Berlin-Mitte in diesem Sinne, verboten ist seitdem, IP-Daten von Websurfern auf der Site "über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern". Nun verschafft das AG Berlin dem rechtskräftigen Urteil Nachdruck: Im Fall der Zuwiderhandlung drohen Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro, alternativ sechs Monate Haft. Das Gericht bemängelte, dass seitens des BMJ Wiederholungsgefahr bestünde, da

"...aufgrund der rechtskräftigen Verurteilung die Antragsgegnerin (das Bundesministerium der Justiz, Anm.) von sich aus gehalten gewesen wäre, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet gewesen wären, eine Wiederholungsgefahr entsprechend der im Urteil genannten Kriterien auszuräumen."

Der Beschluss wurde von daten-speicherung.de externer Link in neuem Fenster folgtins Netz gestellt, Patrick Breyer vom AK Vorrat rät allen Webmastern, kein IP-Logging bei ihren Besuchern vorzunehmen, die zum Jahresanfang in Kraft getretene Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gelte für Betreiber von Internet-Angeboten nicht.

Die Kosten des Verfahrens trägt nach dem Beschluss des AG Berlin das Justizministerium. Bei einem angesetzten Streitwert von 600 Euro kommt der - letztendlich zur Kasse gebetene - Steuerzahler jedoch mehr als billig davon. Im Gegenzug erhält er ein sowohl symbolträchtiges wie auch seine Rechte stärkendes Urteil: besser kann man sein Geld kaum investieren.

  • 36 Kommentare zum Artikel
  • Telemediengesetz §15 Nutzungsdaten (1) Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben und verwenden, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten). Nutzungsdaten sind insbesondere 1. Merkmale zur Identifikation des Nutzers, 2. Angaben über Beginn und Ende sowie des Umfangs der jeweiligen Nutzung und 3. Angaben über die vom Nutzer in ...

    baumamzaun am 13.02.2008 20:48
  • Zitat: Zitat von rackergen  Mitnichten, wenn sie das aus eigener Tasche bezahlen muss: Wiki: Bundeskanzler (Deutschland) Wiki: Bundesminister (Deutschland) Wiki: Bundestagsabgeordneter 176.000 € im Jahr. Plus rund 60.000 € weil Bundestagsabgeordnete (ist sie doch, oder?) Also gutes Jahresgehalt weg. das sind 120.000€ zuviel! Zitat: Zitat von ...

    Wandang am 01.03.2008 21:04
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