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24. Juni 2008

Interview mit dem EDÖB Logisteps Arbeitsweise rechtsmissbräuchlich?

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) ist der Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragte für die Schweiz mit Amtssitz in Bern. Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem die Aufsicht über Bundesorgane, Unternehmen und Privatpersonen. In diesem Rahmen kritisierte der EDÖB Hanspeter Thür zu Beginn diesen Jahres das Vorgehen von Logistep, insbesondere wie das Unternehmen Filesharer im Auftrag Dritter verfolgt. Bislang gab es in der Schweiz diesbezüglich keine einheitliche Rechtsprechung, inwiefern die Sammlung von IP-Adressen der Peer-To-Peer Nutzer mit dem Fernmeldegeheimnis vereinbar ist. Deswegen forderte der EDÖB die Logistep AG auf, ihre "Datenerhebungen" vorerst einzustellen. Dieser Aufforderung kam das Unternehmen nicht nach, weshalb Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht wurde. Zum konkreten Vorwurf und dem anstehenden Verfahren im Gespräch, Daniel Menna, Pressesprecher des EDÖB.

Firebird77: Herr Menna, erst mal vielen Dank dass sie die Zeit gefunden haben, mit uns über die Situation "EDÖB vs. Logistep" zu sprechen. Dieses Thema interessiert schließlich auch zahlreicher Internetuser aus Deutschland, die von Logistep bei vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen ermittelt wurden.

Daniel Menna: Tatsächlich kommt der Angelegenheit eine internationale Dimension zu, und wir hoffen sehr, hier eine Lösung zu erreichen, die ebenfalls eine internationale Ausstrahlung haben wird.

 

Firebird77: Herr Menna, der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) kritisiert bei dem Schweizer Unternehmen "Logistep AG" ja insbesondere deren Methoden, wie sie Filesharer in Tauschbörsen ermitteln. Worin sieht der EDÖB die konkreten Verstöße seitens der Logistep AG ?

Daniel Menna: Das Hauptproblem sehen wir darin, dass hier das Fernmeldegeheimnis in einer Art und Weise umgangen wird, die als rechtsmissbräuchlich zu betrachten ist. Die gesammelten IP-Adressen geben ja für sich genommen noch keinen Aufschluss über die Personen, die dahinter stehen. In der Schweiz ist es nur im Rahmen eines Strafverfahrens möglich, die Internetprovider zu verpflichten, die dazu gehörigen Identifikationsdaten herauszugeben. Die Inhaber der Urheberrechte bzw. der Rechtevertreter greifen denn auch tatsächlich auf das Mittel der Strafklage zurück; allerdings hat es den Anschein, dass die Strafuntersuchung nur als Mittel zum Zweck verwendet wird, um so an die Identifikationsdaten zu den IP-Adressen zu kommen, die Logistep zuvor gesammelt hat. Diese Daten werden dann verwendet, um im zivilrechtlichen Verfahren Schadenersatzforderungen zu stellen. Die Strafklage selber verläuft in den allermeisten Fällen im Sand bzw. wird nach Zahlung eines Geldbetrags an die Urheberrechtsinhaber zurückgezogen. Betroffen sind dabei übrigens nicht unbedingt die tatsächlichen Urheberrechtsverletzer, sondern sehr oft bloß die Inhaber des betreffenden Internanschlusses, die aber gar keine strafbaren Handlungen begangen haben müssen.

Firebird77: Der EDÖB klagt ja gegenwärtig vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Arbeitsweise der Logistep AG. Wie sehen die Chancen aus, dieses Verfahren zu gewinnen?

Daniel Menna: Wir sind davon überzeugt, dass wir sehr gute Argumente haben; insbesondere finden wir es stoßend, dass hier der gesetzliche Rahmen derart strapaziert wird. Insofern sind wir zuversichtlich. Es ist aber natürlich schwierig, hier darüber spekulieren zu wollen, wie das Gericht tatsächlich entscheiden wird.

 

Firebird77: Wenn das Bundesverwaltungsgericht feststellen sollte, dass sämtliche erhobenen Daten unrechtmäßig erlangt wurden, könnte dies einen positiven Effekt für die von der Logistep AG ermittelten Personen haben?

Daniel Menna: Sollte das Bundesverwaltungsgericht unseren Argumenten folgen und in unserem Sinne entscheiden, so wären die unrechtmäßig erhobenen Daten natürlich zu vernichten. Was die Personen betrifft, die aufgrund der Datenbearbeitung von Logistep bereits in Verfahren verwickelt sind, liegt aber nicht in unserem Einflussbereich.

 

Firebird77: Auf der Homepage der Logistep AG fand man in einer Presseerklärung vom 09.05.2008 folgende Erklärung:

"... Logistep hat mit dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) einen Meinungsaustausch gepflegt, der zu keinen weiteren Schritten des EDÖB geführt hat. Einer Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in der Schweiz gestützt auf die von Logistep erhältlich gemachten elektronischen Daten steht damit nichts im Weg." Was bedeutet dies konkret? Wurde der Rechtsstreit etwa bereits beigelegt?

Daniel Menna: Diese Presseerklärung ist mir bekannt, es ist mir aber nicht klar, was hier gemeint ist. Die Angelegenheit liegt wie erwähnt beim Bundesverwaltungsgericht.

 

Firebird77: Fand überhaupt ein Gespräch zwischen Vertretern der Firma sowie dem EDÖB statt, wie es in der Erklärung behauptet wird?

Daniel Menna: Selbstverständlich hat es im Rahmen unserer Sachverhaltsabklärung Kontakte und Gespräche mit der Logistep gegeben; es wäre ja wohl nicht besonders seriös von uns, Empfehlungen abzugeben und vor Gericht zu gehen, ohne die Gegenpartei zuvor angehört zu haben. Schleierhaft ist mir aber, wie die Logistep dazu kam zu behaupten, es gäbe in der Angelegenheit keine weiteren Schritte.

 

Firebird77: Angenommen der Prozess würde zugunsten des EDÖB ausgehen, welche konkreten Folgen hätte dies für Logistep? Müssten sie die Datensammlung komplett einstellen, auf der gegenwärtigen Basis? Besteht dabei aber nicht gar die Gefahr nichts zu erreichen, da die Logistep AG ja auch ins benachbarte Ausland abwandern könnte?

Daniel Menna: Wenn die Firma Logistep sicherstellen kann, dass die IP-Adressen wirklich nur zur ernsthaften strafrechtlichen Verfolgung von Personen verwendet werden, gegen die ein begründeter Verdacht vorliegt, und wenn zudem gewährleistet ist, dass die Inhaber von Internetanschlüssen, die nichts strafbares gemacht haben, vor allfälligen Verfolgungen geschützt sind, ist eine Erhebung von IP-Adressen zumindest fraglich. Allerdings sind wir dezidiert der Meinung, dass hierfür ein rechtlicher Rahmen zu schaffen wäre, der ganz klar festlegt, was hier möglich ist. Dass Logistep ihre Geschäftstätigkeit in ein anderes Land verlegt, ist natürlich denkbar. Es ist allerdings nicht so, dass die Schweiz das einzige Land wäre, das ein Datenschutz und ein Fernmeldegeheimnis kennt ...

Firebird77: Über die Logistep AG sowie über Firmen mit einer identischen Dienstleistung gibt es einige merkwürdige Behauptungen, kaum Beweise. Der Meinung zahlreicher Abgemahnter in Deutschland nach zufolge ist das einzige Ziel dieser Datenerhebung, den einfachen Internetuser mitunter ordentlich zur Kasse zu bitten. Können Sie solche Befürchtungen bestätigen bzw. wurden eben solche Ängste auch an sie herangetragen?

Daniel Menna: Man hört natürlich viel über die Motive und Hintergründe, auch ist das Klima in den einschlägigen Webforen und -communities ziemlich aufgeheizt. Unsere Aufgabe war und ist aber, die Frage zu klären, ob eine Bearbeitung von Personendaten rechtskonform ist. Spekulationen und Enthüllungen überlassen wir anderen.

 

Firebird77: Vielen Dank für das aufschlussreiche Gespräch Herr Menna. Wir werden den Prozess sowie dessen Ergebnis erwarten.

 

Ein Prozess wird indes nicht in der erwarteten Form stattfinden. Stattdessen wird das Bundesverwaltungsgericht sein Urteil über das Anliegen des EDÖB bekannt geben. Ein Termin hierfür steht noch nicht fest.

EDÖB, Filesharer, Peer-To-Peer, Logistep

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