Ulrich Staudigl, Sprecher im Bundesjustizministerium, sagte, dass man sich in der Bundesregierung vielleicht nicht damit zufrieden geben wird, die Provider die versuchten Zugriffe auf gesperrte Seiten mitloggen zu lassen und unter Umständen auf die Logs zuzugreifen. Stattdessen diskutiert man momentan eine Echtzeit-Überwachung versuchter Zugriffe. Dies widerspricht eindeutig der bisherigen Darstellung in der Öffentlichkeit.
Die sogenannte "Echtzeitüberwachung" funktioniert laut Staudigl "ähnlich wie bei einer inhaltlichen Telekommunikationsüberwachung. Die auf den Stopp-Server zulaufenden Anfragen, also zum Beispiel die IP-Adresse des Nutzers, werden als Kopie live an eine Überwachungsanlage der Strafverfolgungsbehörde ausgeleitet und dort verarbeitet". Er betont allerdings, dass dies nur mit Richtervorbehalt geschehen könnte. Mit welchen Kriterien dabei allerdings vorgegangen werden soll, erklärt er nicht (immerhin geht es ja nicht um die Überwachung einzelner Verdächtiger, sondern man weiß nicht vorher, wer zuzugreifen versucht).
Wie Staudigl betont, unterstreichen diese Pläne die Tatsache, dass "jeder Nutzer mit Strafverfolgung rechnen muss, wenn er dabei beobachtet wird, eine geblockte Webseite abzurufen". Grundsätzlich erfülle ein "aufgrund der Umleitung zur Stoppseite erfolgloser Versuch, eine Internetseite mit kinderpornographischem Material aufzurufen" bereits "die Voraussetzungen dieses Straftatbestands und begründet daher den für strafrechtliche Ermittlungen notwendigen Anfangsverdacht". Das bedeute allerdings nicht, wie von Kritikern befürchtet, die Aushebelung der Unschuldsvermutung: Den Nachweis, dass der Zugriff vorsätzlich erfolgte, "müssen selbstverständlich die Strafverfolgungsbehörden führen". Vor Hausdurchsuchungen, Ermittlungsverfahren und den damit verbundenen Problemen schützt einen das allerdings nicht: "Ob und gegebenenfalls wer sich strafbar gemacht hat, wird regelmäßig erst durch die sich daran anschließenden strafrechtlichen Ermittlungen geklärt werden können." Oft sind aber, gerade bei einem derartigen Tatvorwurf, gerade die sozialen, familiären, beruflichen und finanziellen Probleme für den Verdächtigen verheerend. Viele Internetnutzer dürften sich, wenn das Gesetz wie geplant in Kraft tritt, also den Klick auf unbekannte Links (beispielsweise tinyurl-Links, wie sie oft und gerne bei Diensten wie Twitter, aber auch beispielsweise in Zeitschriften verwendet werden) mehrfach überlegen. Wie schnell das gehen kann, demonstrieren beispielsweise solche Links: hier klicken, wer sich traut. (Annika Kremer)
(via heise, thx!)
| 94 Reaktionen aus dem gulli:Board |
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eliveo am 03.05.2009 01:27:50: |
Annika_Kremer am 03.05.2009 01:53:36: |
Throatslit am 03.05.2009 09:38:03: |