Internet-Sperren: Sperrlisten verlinkt - Durchsuchung

gullinews am Montag, 02.03.2009 22:53 Uhr (Rating: )

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Blogger, die die dänische Sperrliste gegen Kinderpornographie auf ihrer Seite verlinkt haben, müssen möglicherweise mit einer Hausdurchsuchung rechnen.

Die deutschen Pläne, das Internet anhand von Sperrlisten zu filtern, um kinderpornographische Inhalte unzugänglich zu machen, stehen seit Wochen heftig in der Kritik. Ein Kritikpunkt dabei sind die für die Filterung benutzten Listen, die nach den Plänen der Bundesregierung das BKA verwalten und an die Internet-Provider weiterreichen soll. Nicht nur sind diese Beim Bundeskriminalamt untergebracht, welches durch die extremen Überwachungsbefugnisse an eine erhebliche Machtposition gelangt ist, untergebracht und werden durch Geheimhaltung jeder Kontrolle durch Dritte entzogen. Auch die Qualität der Listen wird angezweifelt. Als Negativbeispiel gelten daher die Sperrlisten anderer Länder, in denen bereits ähnliche Sperrverfahren praktiziert werden. So hieß es, die in Dänemark verwendete Sperrliste enthalte nur zu etwa 20 Prozent überhaupt kinderpornographisches Material. Zum Beweis dieser Theorie wurde die Liste im Internet weitergereicht und fand irgendwann ihren Weg auch zum berühmt-berüchtigten Whistleblower-Portal Wikileaks. Zahlreiche News-Seiten und Blogs beriefen sich auch in ihrer Berichterstattung auf diese Liste. Das könnte die Betreiber nun unter Umständen teuer zu stehen kommen.

Die auf Wikileaks verlinkte Kopie der Liste ist, wie es Blogger und Rechtsanwalt Udo Vetter in seinem "law blog" ausdrückt "für die deutschen Ermittlungsbehörden ein willkommener Anlass, Ermittlungsverfahren einzuleiten und Hausdurchsuchungen vorzunehmen. Und zwar gegen deutsche Seitenbetreiber, die sich lediglich an der Diskussion über Internetsperren beteiligen und hierbei direkt oder indirekt auch auf die Sperrliste verlinken." Indirekte Links bedeutet in diesem Fall, dass auch der Link auf eine Seite, die wiederum die Sperrliste verlinkt, unter Umständen schon ein gewisses Risiko bedeutet. Was das in einem vernetzten Medium wie dem Internet bedeutet, kann sich jeder halbwegs erfahrene Nutzer desselben vorstellen.

Genau das wurde offenbar einem deutschen Blogger zum Verhängnis. Er verlinkte auf ein Blog, das auf Wikileaks verlinkte. Kurze Zeit später folgte die Hausdurchsuchung wegen Verdacht auf "Verbreitung von Kinderpornografie" und ein entsprechendes Ermittlungsverfahren. Die Vernehmung wird demnächst folgen.

Die Begründung für die Durchsuchung lässt klar erkennen, dass diese im Zusammenhang mit der Verlinkung der Filterliste steht: "Aufgrund der bisherigen Ermittlungen besteht der Verdacht [der/die] Beschuldigte habe auf der von [ihm/ihr] betriebenen Internetseite [...] gezielt eine Sprungmarke auf die Internetseite http://schutzalter.twoday.net gesetzt, auf welcher eine sogenannte "Dänische Zensurliste" thematisiert wird. Bei diese Liste handelt es sich gemäß dem genannten Artikel um eine Linkliste von circa 4000 kinderpornographischen Seiten. Offenbar sollte diese Linkliste geheim gehalten werden; über unbekannte Wege wurde sie jedoch unter www.wikileaks.org eingestellt. Eine am 21.01.2009 durchgeführte stichprobenartige Überprüfung ergab, dass ein Großteil der Links inaktiv beziehungsweise nicht abrufbar ist. Festgestellt werden konnten unter diesen Links allerdings auch Internetpräsenzen, welche eindeutig kinderpornographisches Material enthielten. Von diesen Internetseiten wurden Screenshots gefertigt, welche sich in verschlossenem Umschlag in der Akte befinden. Da davon auszugehen ist, dass sich [der/die] Beschuldigte vor Verlinkung des Artikels dessen Informationsgehalt zu Eigen gemacht hat, ist ebenso wahrscheinlich, dass [er/sie] sich durch diesen Vorgang die Informationen der Internetseite und somit auch kinderpornographisches Material zumindest im Cache [seines/ihres] Computers gespeichert hat,strafbar als Besitz kinderpornographischer Schriften gem. Paragraph 184b Abs. 4 Satz 2 StGB. [Der/Die] Beschuldigte betreibt die [...] Plattform [...] und ist einschlägig vorbestraft. Die o.g. Gegenstände können als Beweismittel von Bedeutung sein. Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass die Voraussetzungen für den Verfall oder die Einziehung der Gegenstände vorliegen oder nur Wegen Paragraph 73 Abs. 1 Satz 2 StGB nicht vorliegen. Die Beschlagnahme steht in angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachts und ist für die Ermittlungen notwendig. Es ist zu vermuten, dass die Durchsuchung zum Auffinden der Gegenstände führen wird." Die Vorstrafe des Blog-Betreibers könnte sich hier unter Umständen als zusätzliches Verdachtsmoment erwiesen haben. Von dieser jedoch konnte der Blogger, der den Link setzte, unmöglich wissen. Zu den beschlagnahmten Gegenständen gehört der Computer des Verdächtigen samt Zubehör.

Angesichts der Aufmerksamkeit, die das Thema Internet-Sperren gerade in den letzten Wochen auslöste, ist es schwer abzusehen, welche Kreise diese Praxis noch ziehen wird. Es ist jedoch durchaus möglich, dass noch mehr Blogger und kritische Berichterstatter unter den Betroffenen sein werden. Blogger und Rechtsanwalt Udo Vetter kommentiert: "Mal wieder ein Beispiel dafür, dass man sich als Ermittlungsrichter auch ohne tatsächliche Anhaltspunkte - wie vom Gesetz gefordert - einen Anfangsverdacht basteln kann. Hauptsache, man verfügt über eine blühende Fantasie und ausreichende Betriebsblindheit für die Grundrechte der Betroffenen." Dem können sich andere kritische Beobachter wohl nur anschließen - und ansonsten abwarten, wie es in dieser Sache weitergeht. (Annika Kremer)

(via law blog, thx!)

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47 Reaktionen aus dem gulli:Board

pustewind am 14.03.2009 09:05:27:
Wenn es dir wirklich um die Kinder geht, dann setz dich bitte dafür ein, dass die Täter verfolgt werden. Alles andere ist Heuchelei auf niedrigstem Niveau. Das mache ich doch. Tauchen solche Listen oder Seiten auf bin ich moralisch verpflichtet dies zu melden, dem Jugendsc...

nagini am 14.03.2009 10:13:37:
Wenn es dir wirklich um die Kinder geht, dann setz dich bitte dafür ein, dass die Täter verfolgt werden. Alles andere ist Heuchelei auf niedrigstem Niveau. Das mache ich doch. Tauchen solche Listen oder Seiten auf bin ich moralisch verpflichtet dies zu meld...

wolfkid am 14.03.2009 10:21:57:
Word :T...

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