Indirekte Verlinkung: Weitere Schritte eingeleitet

gullinews am Donnerstag, 09.04.2009 09:26 Uhr

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Im Rechtsstreit um die indirekte Verlinkung von Kinderporno-Sperrlisten auf Wikileaks gibt es Neuigkeiten: Die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Juristen, die die erfolgte Hausdurchsuchung für rechtmäßig erklärten, wurde auf den Weg gebracht, und auch von der geplanten Verfassungsbeschwerde gibt es Neues zu berichten.

Der Blogger, der aufgrund einer indirekten Verlinkung auf die Whistleblowing-Seite Wikileaks und die dort verlinkten Kinderporno-Sperrlisten der dänischen Regierung Ziel einer Hausdurchsuchung und eines Ermittlungsverfahrens wurde, und die Juristen des Atlas-Rechtsanwaltsbüros als seine Vertreter, reichten am 6. April die bereits zuvor angekündigte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die zuständigen Richter und Staatsanwälte des Amts- und Landgerichts Pforzheim-Karlsruhe ein. Diese hatten die erfolgte Hausdurchsuchung für rechtmäßig erklärt - eine Entscheidung, die viele Juristen und Internet-Nutzer nicht nur als unzulässigen Eingriff in die Rechte des Betroffenen, sondern auch als Einschränkung der Freiheit und Rechtssicherheit im Internet sehen.

Neben der Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Verletzung von Dienstpflichten wird auch Strafantrag wegen Rechtsbeugung und Verfolgung Unschuldiger gestellt. Von einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die beteiligten Polizeibeamten wird dagegen abgesehen. Diese, so die Rechtsanwälte, kommen mit ihren Ermittlungen zwar "zu einem sachlich falschen Ergebnis mit dem Antrag an die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht einen Antrag auf Hausdurchsuchung zu stellen". Sie seien jedoch "lediglich Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft und daher keine Entscheidungsträger".

Der Staatsanwaltschaft Pforzheim dagegen wird vorgeworfen, das "offenkundig fehlerhafte Ermittlungsergebnis" der Polizei "nicht auf seine sachliche Richtigkeit geprüft" sondern den Inhalt entsprechender Dokumente "fast wörtlich in ihrem Antrag an das Amtsgericht ungeprüft übernommen" zu haben. Darin sehen die Beschwerdeführer eine Verletzung der Dienstpflicht durch die Staatsanwaltschaft. Es wird bemerkt, dass die Berliner Staatsanwaltschaft im Falle des Schutzalter-Blogs, auf das verlinkt worden war, keine Hausdurchsuchung durchführte, sondern den Betreiber des Blogs "lediglich zu einer Anhörung" vorlud. Dies war der zuständigen Staatsanwältin bekannt; sie hatte sich diesbezüglich ausdrücklich an die Berliner Staatsanwaltschaft gewandt. "Die vermeintlichen Verdachtsmomente sind beim gleichen Sachverhalt der Anschuldigungen in meinem Verfahren ein. Mehr, weil der besagte Link noch einen Klick näher an der Dänischen Sperrliste liegt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte die Pforzheimer Staatsanwältin erkennen müssen, dass sie das Prinzip der Verhältnismäßigkeit polizeilicher Maßnahmen verletzen würde, wenn sie einen Antrag auf Hausdurchsuchung beim Amtsgericht Pforzheim stellt", heißt es im Beschwerdeschreiben. Daraus geschlossen wird das Vorliegen einer vorsätzlichen Dienstpflichtverletzung durch die Staatsanwältin.

Aus dem Beschwerdeschreiben wird noch einmal deutlich, dass es sich hier nicht um eine Lappalie handelt, sondern elementare Grundrechte betroffen sind. "Als juristische Willkürmaßnahmen bei einem Beschuldigten" anstatt einer Anhörung, wie beim Betreiber des Schutzalter-Blogs "bei gleichem Sachverhalt eine rechtswidrige Hausdurchsuchung durchführen zu lassen und damit das Grundrecht des Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) außer Kraft zu setzen, entspricht nicht den Prinzipien unseres Rechtsstaats". Kritisiert wird die mangelnde Verhältnismäßigkeit der ergriffenen Maßnahme, aber auch die ungleiche Behandlung der beiden involvierten Blogger.

Darüber hinaus wird der Umgang der Staatsanwaltschaft mit der Gruppe, die die Anzeige gegen den Blogger stellte, nämlich dem "angeblichen Kinderschutzverein" CareChild, kritisiert. Die Staatsanwaltschaft habe sich von diesem unter einen "massiven Ermittlungsdruck" setzen lassen, so der Vorwurf - obwohl dieser Verein nach Ansicht der Beschwerdeführer nicht so seriös ist, wie er zunächst wirkt. CareChild ist demnach kein "seriöser Kinderschutzverein", sondern ein Verein "der das Ziel verfolgt, Angehörige einer sexuellen Minderheit bei Behörden, Polizei etc. zu denunzieren und deren Existenzen zu gefährden". Der seriöse Kinderschutz habe sich mittlerweile "überwiegend von diesem Verein distanziert".

Mindestens ebenso eklatant sind die mangelnden Fachkenntnisse von Staatsanwaltschaft und Richtern in Bezug auf Computer und das Internet. Dies wurde bereits in der Urteilsbegründung deutlich, in der man offensichtlich noch nicht einmal in der Lage war, den Browsercache vom Arbeitsspeicher eines Rechners zu unterscheiden oder die netzartige Struktur des Internets hinreichend zu begreifen (gulli:news berichtete). Dies wird auch im vorliegenden Beschwerdeschreiben kritisiert und als weiterer Beleg für eine Dienstpflichtverletzung gewertet. "Der zuständigen Untersuchungsrichterin fehlte es wie auch der Staatsanwältin offensichtlich an den notwendigen Kenntnissen eines Computers und des Internets. Sie hat es versäumt, sich einen kompetenten Rat von einem technischen Experten einzuholen," schlussfolgern der Verdächtige und seine Rechtsvertreter. Dies sei gerade angesichts der Bedeutsamkeit der hier verletzten Rechte inakzeptabel: "Bei einem Beschluss, der in die grundgesetzlich garantierten Rechte der Unverletzlichkeit der Wohnung eingreift, hätte sie [die Untersuchungsrichterin] sich über Verlinkungen im Internet und Cacheinhalte intensiv informieren müssen." Die Richterin habe "aufgrund dieser fehlenden technischen Kenntnisse [...] einen Verdacht zu einer angeblichen Straftat konstruiert, der nicht die notwendigen Voraussetzungen des Paragraph 102 der Strafprozessordnung erfüllt". Dies sei eine zumindest grobfahrlässige, womöglich auch vosätzliche Verletzung der Dienstpflicht. Nach Ansicht der Beschwerdeführer hätte die Richterin "nach inhaltlich korrekter Prüfung dem Antrag der Staatsanwaltschaft nicht zustimmen und den Durchsuchungsbeschluss nicht unterschreiben dürfen".

Aufgrund der gleichen Rechtsfehler "und darüber hinaus weiterer" sieht man auch auch den Beschluss des Landgerichts Karlsruhe-Pforzheim als rechtswidrig und sogar verfassungswidrig an. Zudem werden auch hier mangelnde technische Kenntnisse und auch ein Unverständnis der Zustände im Internet kritisiert. "Die Rechtsauffassung des Landgerichts widerspricht auch der legalen Verwendung und Setzen von Links. Es fehlte auch bei diesen RichterInnen an ausreichend Fachwissen eines Computers (Cache) und des Internets (Links)." Dadurch habe man "einen Verdacht konstruiert und bestätigt". Es ist sogar von Justizwillkür die Rede, die nahelegt, "dass das Landgericht das Unrecht des Amtsgerichts deckt". Erschwerend für den Verdächtigen kamen wohl seine einschlägigen Vorstrafen hinzu, aufgrund derer er "unter eine Art Generalverdacht" gestellt werde. Dies stelle eine "Diskriminierung und Kriminalisierung" seiner Person dar, die "gegen die Gleichstellung aller Menschen spricht und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist".

Positiv erwähnt wird in dem Beschwerdeschreiben das mittlerweile recht große Medienecho des Falles sowohl im Printbereich als auch in Online-Medien und Blogs. Auch dieses Medieninteresse mache deutlich, dass es bei den vorliegenden Gerichtsbeschlüssen "um klares Unrecht" nicht nur gegenüber der Person des Betroffenen sondern auch gegenüber allen Internetnutzern gehe.

Auch in Juristenkreisen wird der Fall mittlerweile viel diskutiert und kommentiert. So äußerten sich alleine auf Websites und Blogs zahlreiche Rechtsanwälte und andere Rechtsexperten zu diesen Thema. Diese Kommentare fallen mit überwältigender Mehrheit kritisch gegenüber dem Landgericht aus. "Auch diese Kommentare verdeutlichen, dass die Rechtsauffassungen der Pforzheimer Richter nicht mit der Gesetzgebung und Rechtssprechung vereinbar ist", betonen die Beschwerdeführer.

Auch auf die politische Komponente des Falles wird eingegangen, ist doch die geplante Einführung von Netzsperren in Deutschland, zunächst mit dem Ziel der Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet, immer mit Thema in den Diskussionen gewesen. Nicht zuletzt löste ja eine solche Diskussion erst die kritisierte Verlinkungskette und damit den Rechtsstreit erst aus. Der betroffenen Blogger ist sich sicher, dass nicht nur seine eigenen Texte politisch unerwünscht sind: "Alle interessierten Internetbenutzer und Webseiten/Bloginhaber, die ebenfalls kritisch berichtet haben und Links auf den Artikel von Schutzalter oder auf Wikileaks gesetzt haben, sollen zumindest eingeschüchtert werden." Dies wird als massive Einschränkung der Informations-, Meinungs- und Pressefreiheit angesehen - eine Ansicht, für die sehr vieles spricht, wenn man sich vor Augen führt, wie massiv die Rechtsunsicherheit ist, die durch die vorliegende Entscheidung des Landgerichts hervorgerufen wird. Ein Verlinken beispielsweise auf Wikileaks, eine Seite, die sich der Pressefreiheit und dem unzensierten Veröffentlichen auch unbequemer Informationen verschrieben hat, werden sich so wohl viele Journalisten, Website-Betreiber und Blogger zweimal überlegen. "Das kann und darf in einer Demokratie weder juristisch noch politisch gewollt sein", betonen die Beschwerdeführer, womit sie wohl zahlreichen mit-betroffenen Internetnutzern und Berichterstattern aus der Seele sprechen dürften.

Die politische Komponente jedoch ist alles andere als unproblematisch, ist es doch "nicht auszuschließen, dass es eine politische Einflussnahme auf die Beschlüsse der Pforzheimer Gerichte von außen gegeben hat". Angesichts des Zeitpunkts und der aktuell herrschenden politischen Debatte erscheint diese Möglichkeit zumindest durchaus möglich, wenn nicht sogar einigermaßen wahrscheinlich. Zumindest jedoch, so heißt es im Beschwerdeschreiben, bestehe der Verdacht, dass sich die zuständigen Staatsanwälte und Richter "von persönlichen politischen Einstellungen haben leiten lassen". Dies jedoch wäre in der Justiz, die Gerechtigkeit und faire Behandlung wahren soll, nicht akzeptabel. Auch die Gewaltenteilung, wichtiger Grundsatz eines Rechtsstaats, würde durch eine solche Einflussnahme verletzt. Deswegen soll innerhalb des Dienstaufsichtsverfahrens überprüft werden, inwieweit diese Verdächte zutreffen.

Auch die zugehörige Verfassungsbeschwerde wurde einen Schritt weiter voran gebracht: Gestern wurde das Mandat dem renommierten Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter (Internetnutzern auch als Betreiber des law blog bekannt) erteilt. Bis zum 17. April soll das entsprechende Schreiben fertig sein und an das Bundesverfassungsgericht gehen. Für die Verfassungsbeschwerde werden nach wie vor Spenden gesammelt, denn, wie es im Spendenaufruf heißt, "Wo UNrecht zu "Recht" wird, ist Widerstand Pflicht. In diesem Sinne wünschen wir uns eine möglichst breite Mithilfe und Unterstützung auf allen gesellschaftlichen und politischen Ebenen".

Schon bald wird es also auch von der geplanten Verfassungsbeschwerde wieder Neuigkeiten geben. Diese dürften zahlreiche Juristen, Blogger, Journalisten, Internetnutzer und andere kritische Geister mit Spannung erwarten angesichts dessen, was in dieser Frage auf dem Spiel steht. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts würde in der Frage indirekter Verlinkungen endlich Rechtssicherheit schaffen - und, wie Kritiker einer Zensur hoffen, eine solche Verlinkung ausdrücklich legal und ungefährlich machen. (Annika Kremer)

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30 Reaktionen aus dem gulli:Board

Gravenreuth am 10.04.2009 15:49:39:
Möchte bei dieser Gelegenheit auch auf diese Foren bzw. Webseite hinweisen: http://www.richterdatenbank.org/richterdatenbank http://www.justizirrtum.info/index_forum.htm Man findet dort viel an Jusitzwillkür und UNrecht.... Atlas Bürteam Da ste...

Froschauge am 10.04.2009 23:31:02:
Das Kollege Vetter ein sehr guter IT-Rechtler ist, möchte ich nicht bestreiten. Nur ist er auch ein erfahrener und guter Verfassungsrechtler, da habe ich doch meine Zweifel!! Wenn man z.B. Kollege Redeker genannt hätte, das ist ein Verfassungsrechtler .... Ohjem...

AtlasBuero am 15.04.2009 14:31:01:
Aktueller Spendenstand heute Einen Tag vor der Fertigstellung der Verfassungsbeschwerde und dem folgenden Versand an das BVerfG in Karlsruhe wurde ein Spendenstand auf die Honoraranzahlung von 1826,50 Euro erreicht. Bisher haben 10 Einzelpersonen & Internet-Projekte die Sammelaktion durch Ih...

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