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27. Mai 2006
IFPI vs. eDonkey Von sinnvollen und fragwürdigen ReaktionenDie erste Aufregung hat sich gelegt, der gröbste Unsinn ist aus den Tickern entfernt und die ersten Reaktionen kursieren seit einiger Zeit in den einschlägigen Blogs und Foren. Und während die entstandene Verunsicherung unter den Tauschenden das Hauptziel der Aktion gewesen sein dürfte, sind einige Tipps und Tricks, mit denen sich User nun auf der sicheren Seite glauben, mit Vorsicht zu genießen. Der beste Schutz vor Verfolgung dürfte nach wie vor die große Masse der Filesharer sein. Es gehört zur Strategie der IFPI, über die genaue Weise der Maßnahmen Stillschweigen zu bewahren, die gegen die P2P-Nutzer eingesetzt werden. So wurde zur jetzigen Razzia bekanntgegeben, dass User über einen überwachten eDonkey-Server ermittelt wurden. Zitronengras berichtet, von "vertraulicher Seite" erfahren zu haben, dass es sich um den Server Elite handelt: dark-force-elite.org, mit der IP 85.25.134.173. Während fraglich ist, ob das Logging auf dem Server überhaupt noch stattfindet, ist die folgende Empfehlung, "alle deutschen Server aus der Serverliste löschen", zwar nicht unsinnig, bietet aber nur trügerischen Schutz. Einen völlig wirksamen Schutz bietet diese Vorhergehensweise jedoch nicht. Dass der jetzige Angriff via ed2k-Server geführt wurde, heißt mitnichten, dass dies in Zukunft so bleibt. Die Filesharing-Abmahnungen durch Logistep bzw. Schutt und Waetke hatten als Grundlage Userdaten, die durch den Einsatz eines modifizierten Shareaza-Clients zustandekamen: anstatt einen Server zu überwachen, suchten die selbsternannten Strafverfolger schlicht gezielt nach Files, deren Anbieter anschließend leicht über die IP ermittelt werden konnten - beginnt man einen Download, stellen die eDonkey-Clients direkte Verbindungen zum Partnerrechner her, über diesen wird man für einen etwaigen Ermittler sichtbar, auch wenn man sich zu keinen eDonkeyservern verbunden hat. Auch die einschlägigen Mods und Tools bieten naturgemäß keinen vollständigen Schutz. Während IP-Blocker wie PeerGuardian versprechen, die Rechner der Ermittler und Tauschbörsengegner per IP von der eigenen Platte auszusperren, arbeiten die Blocktools naturgemäß den Ermittlern hinterher - bevor bekannt wird, dass ein Server/Rechner von den einschlägigen Institutionen betrieben wird, wird er eben nicht als solcher erkannt. Dass die Ermittler darüberhinaus ebenso mit variablen Einwahlen arbeiten, kann angenommen werden. Insofern bieten die Tools allenfalls Risikoreduktion, aber keinesfalls vollständige Sicherheit. Sinnig auf alle Fälle, die Menge der geshareden Files relativ klein zu halten. Auch hier sei jedoch vor dem Glauben an "vollständige" Sicherheit gewarnt. Dass die StAs erst ab 500 Files Hausdurchsuchungen erwägen, ist kein neues Phänomen: Schon im Zug der Ermittlungen durch Logistep wurde ein Vorgehen gestaffelt nach Zahl der angebotenen Dateien empfohlen. Diese Schwellen betreffen jedoch nur die Wahrscheinlichkeit der Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungen. Dass die Rechteinhaber zivilrechtlich gegen die Filesharer vorgehen, auch wenn die Zahl der angebotenen Dateien gering ist, bleibt davon aber völlig unberührt. Abschließend gab es im Gefolge der jetzigen Aktion mehrere Statements von Juristen, welche nochmals darstellen, dass die Aufnahme von Ermittlungen noch lange nicht bedeutet, dass es zu Verfahren, Schadensersatzzahlungen oder Strafen kommen muss. Auch hier gilt jedoch: dass beispielsweise wie von der Industrie veranschlagt 10.000 Euro Schaden pro angebotener Datei entstehen soll, ist juristisch durchaus fragwürdig. Das Ziel der IFPI dürfte jedoch mitnichten die Durchsetzung der astronomisch hoch angesetzten Schadensersatzforderungen sein. Vielmehr dürfte der Verband darauf setzen, dass der Großteil der belangten User die Risiken und Kosten eines Prozesses fürchten, in denen diese Fragen erst geklärt würden. Bei den meisten Filesharern dürfte das Hauptinteresse der IFPI dem Abschluss eines Vergleichs gelten: nach Zahlung einiger tausend Euro wird die Einstellung des Verfahrens angeboten. In diesem Fall wird weder die Höhe der veranschlagten Schadensersatzsummen noch die Frage nach den tatsächlich stattgefundenen Downloads durch Dritte gerichtlich hinterfragt - zum Verfahren kommt es gar nicht erst, wenn der beschuldigte mutmaßliche Filesharer in den Vergleich einwilligt. Vollständige Sicherheit im eDonkey-Netz gibt es nicht. Exakt dieses Ziel verfolgt natürlich die IFPI mit ihrer Strategie, die in Zukunft genutzten Ermittlungsmethoden und Ziele im Dunkeln zu lassen. Ob und auf welche Weise sie den Esel überwacht, ist schlicht nicht zu ermitteln, ebensowenig, ob sie in Zukunft andere Netze verstärkt angreifen wird. Den faktisch besten Schutz bieten nach wie vor die große Zahl der Tauschbörsennutzer - und mittelfristig natürlich der entstehende Imageschaden für die klagenden Verbände, den das Kriminalisieren der eigenen Kunden zwangsläufig mit sich bringt. Auch wenn die Berichterstattung der Massenmedien nach wie vor Desinformation verbreitet. Ob beispielswise die Bild absichtlich lügt oder schlicht inkompetent in Bezug auf Filesharing und die Rechtslage ist, kann man wie so oft nicht sicher sagen. Verwandte News
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