ICO-Stellungnahme: Googles Street View im UK unbedenklich

ICO-Stellungnahme: Googles Street View im UK unbedenklich

gullinews am Donnerstag, 23.04.2009 20:45 Uhr

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Die Datenschützer von Privacy International mußten heute in einer Presseerklärung des ICO erneut eine Niederlage bezüglich ihrer geäußerten Bedenken gegen Googles Street-View in Großbritannien hinnehmen.

Das ICO (Information Commissioner's Office), eine unabhängige Behörde, die sich mit Themen rund um den Datenschutz in Großbritannien beschäftigt, gab heute bekannt, es gäbe ihrer Ansicht nach keine Gründe, die gegen Googles Street View sprächen.

Street View ist ein Service von Google, bei dem Bilder von Städten aufgenommen werden, die der interessierte User danach in einer Rundumsicht betrachten kann. Die aufzeichnenden Fahrzeuge, die schon in den USA und einigen Ländern der EU diese Bilder aufnehmen, waren schon oft Grund zur Sorge bei Bürgern und Datenschützern. So fürchtet man von Seiten der Kritiker, dieser Dienst lasse Kriminellen ebenso wie Datensammlern eine Flut an Informationen zukommen, die zur Analyse von Wohnorten und -verhältnissen dienen könne und, angereichert mit weiteren Daten, zu einem Datenschutzproblem würden. Ebenso wird kritisiert, dass Personen auf den Bildern zu erkennen seien, die in einem für sie ungünstigen Zeitpunkt abgelichtet werden, auch wenn Google deren Gesichter, ebenso wie Kennzeichen von Autos, automatisiert unkenntlich macht.

Die sich für Datenschutz und Privatsphäre einsetzende Organisation Privacy International hatte mehrfach dagegen geklagt, dass Google Aufnahmen für seinen Service Street View mache. Die Bedenken dagegen teilt das ICO mitnichten. So heißt es in der Pressemitteilung, die Privatsphäre würde nur geringfügig gefährdet und die Anonymisierung von Personen und Fahrzeugen, sowie anderen sicherheitsrelevanten Dingen, sei ausreichend umgesetzt. Ebenso wurde der Vergleich herangezogen, dass es in Großbritannien kein Gesetz gebe, welches Aufnahmen von Personen oder anderen Dingen verbiete, solange die aufnehmende Person nicht bedrängend einwirken würde. Als Beispiel nannte man hierfür Kameraaufnahmen von Reportern, in deren Hintergrund sich Personen bewegten. Auch die weitreichende Nutzung von Social Communities und anderen nicht gerade privatsphärenförderlichen Web 2.0-Diensten wie Twitter, Facebook und Blogs seien ein Zeichen dafür, dass die Menschen sich nicht gegen einen Dienst wie Street View sträubten und man hier keinen Stopp oder gar einen Rückschritt im digitalen Zeitalter machen müsse oder sollte.

Im Juli 2008 trafen sich Vertreter des ICO mit Google, um über die Umsetzung des Schutzes des Persönlichkeitsrechts zu sprechen. Dabei wurde laut ICO darauf gedrängt, dass die Anonymisierung von Gesichtern eingehalten werde und es möglich sein müsse, Bilder von Personen auf Anfrage hin zu löschen. So werde man auch weiterhin im Gespräch mit Google bleiben und Beschwerden von Menschen prüfen, die monieren, dass Bilder oder sonstige relevanten Ausschnitte aus ihrem Leben auf Street View zu finden seien. (MSX)

(via Pressemitteilung ICO (PDF))

(Bildquelle: news.cnet.com)

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gullinews am 23.04.2009 20:21:42:
Die Datenschützer von Privacy International mußten heute in einer Presseerklärung des ICO erneut eine Niederlage bezüglich ihrer geäußerten Bedenken gegen Googles Street-View in Großbritannien hinnehmen. Das ICO (Information Commissioner's Office), eine unabhängige Behörde, die sich...

 

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