Holzklotz-Mord: 10.000 Bürger überwacht

gullinews am Dienstag, 22.07.2008 19:59 Uhr

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Überwachungsskandal um die Ermittlungen zum Oldenburger Holzklotz-Anschlag: Um den Täter zu finden, hat die ermittelnde Sonderkommission Mobilfunk-Daten von bis zu 10.000 Bürgern ausgewertet. Der Fall zeigt, wie selbstverständlich die Möglichkeiten der Vorratsdatenspeicherung schon jetzt von den Beamten ausgenutzt werden.

Bereits am Morgen nach dem tödlichen Angriff, bei dem eine Frau durch einen von einer Brücke gestoßenen Holzklotz ums Leben kam, beantragte die Polizei den Zugriff auf alle möglicherweise nützlichen Verbindungsdaten. Die Maßnahme wurde von der zuständigen Ermittlungsrichterin, die sie absegnen muss, als "unerlässlich" bezeichnet - obwohl die Polizei gerade erst am Beginn ihrer Ermittlungen stand und keine Übersicht über die möglichen Spuren haben konnte.

Ein Techniker vermaß extra die Standorte und Reichweiten der Funkmasten in der Region neu. Da Handies ähnlich wie Peilsender regelmäßig Ortungssignale abgeben, lassen sich mit den gesendeten Daten genaue Bewegungsprofile erstellen - zu den Informationen gehört nämlich auch der Abstrahlwinkel der Antenne zum Mast.

Der Tatort liegt im Einzugsbereich von "Mast Nr. 12", alle Handys in einem Bereich von 1,3 Kilometern nördlich der Autobahnbrücke und 1,8 Kilometern in westlicher Richtung werden von dort erfasst. Die Ermittler erstellten daraufhin eine Liste mit allen Gesprächen, die am 23. März 2008 zwischen 17 und 22 Uhr in diesem Gebiet von gut zwei Quadratkilometern geführt wurde. Insgesamt umfasst die Datenbank der Ermittler 12.927 Einträge.

Mit der Zeit gerieten Dutzende Menschen in den Verdacht, die Tat begangen zu haben. Es waren vor allem Jugendliche, weil Zeugen eine Gruppe von fünf jungen Leuten in der Nähe des Tatorts gesehen haben wollten. Sie wurden ab diesem Moment vollüberwacht - die eigenen Telefone ebenso wie die der Eltern, teilweise auch noch deren Arbeitgeber.

Derweil arbeitete die Polizei mit den Verbindungsdaten von tausenden unschuldigen Bürgern. Wahrscheinlich ohne rechtliche Grundlage: Laut Gesetz müssen "bestimmte Tatsachen" den Verdacht begründen, dass jemand eine schwere Straftat begangen hat. Vorher darf nicht auf die mittels Vorratsdatenspeicherung erhobenen Daten zugegriffen werden, entschied das Bundesverfassungsgericht im März. In diesem Fall reichte den Ermittlern augenscheinlich die Annahme, dass der Täter telefoniert haben könnte, als "bestimmte Tatsache".

"Hier wurde etwas ganz anderes getan, als es im Gesetz vorgesehen ist", sagt Andy Müller-Maguhn, der den Fall für den Chaos Computer Club untersucht hat. "Es wurden die Verbindungsdaten Tausender unschuldiger Bürger nach Zusammenhängen mit der Straftat durchsucht."

Dabei werde jeder verdächtig, der sich zur falschen Zeit am falschen Ort aufgehalten habe, sagt Müller-Maguhn und nennt das die "effektive Abschaffung der Unschuldsvermutung".

Der Bielefelder Staatsrechtsprofessor Christoph Gusy spricht von einer "rechtlichen Grauzone" und einem "Bereich, der juristisch nicht wirklich definiert ist".

Die bisherige Rechtsprechung verweist dabei immer wieder auf die Verhältnismäßigkeit von Überwachungsmaßnahmen, die gewahrt bleiben müsse. Hier geht es immerhin um 10.000 Bürger, die als Kollateralschaden überwacht wurden. "Der zur Begründung genannte Paragraf der Strafprozessordnung ist für eine solche Form der Breitbandaufklärung nicht geschaffen", urteilt Gusy. "Das Vorgehen der Polizei ähnelt eher einer Rasterfahndung."

Auch die Anwälte des mutmaßlichen Täters Nikolai H. wollen sich gegen die Ermittlungstaktik der Polizei wehren. Die hatte am Ende tatsächlich ein klein wenig dazu beigetragen den jetzigen Hauptverdächtigen zu belasten: Nachdem sich H. gestellt hatte, fanden die Oldenburger Ermittler heraus, dass er tatsächlich um 20:06 - wenige Minuten nach dem Verbrechen - nahe der Brücke mit einem Bekannten telefoniert hatte.

Trotzdem finden H.'s Rechtsanwälte Matthias Koch und Andreas Schulz das Vorgehen der Polizei in diesem Fall nicht gerechtfertigt. Er habe nichts gegen intensive Ermittlungen, sagt Koch, "aber sie sollten rechtsstaatlich korrekt sein". Notfalls wollen die Anwälte diese Sache durch alle Instanzen klagen - und so ein Exempel dafür statuieren, wie weit die Strafverfolger in der Nutzung moderner Technik gehen dürfen. Interessant wird dieser Fall nicht erst dadurch, dass auch das Bundesverfassungsgericht ein Auge auf die Entscheidung haben dürfte. Schließlich geht es um die Daten aus der Vorratsdatenspeicherung, über die in Karlsruhe auch noch abschließend gerichtet werden muss. (Simon Columbus)

(via SpOn, thx!)

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35 Reaktionen aus dem gulli:Board

br-fl am 24.07.2008 10:53:22:
Das ist doch schon gleich ein Widerspruch in sich. Das solltest Du aber mal erklären Zum "Kreis der Verdächtigen" gehörte doch praktisch jeder, dessen Handy da überhaupt eingebucht war, allein dadurch schon, dass er sich dort überhaupt aufgehalten ...

titus_shg am 24.07.2008 11:37:52:
Das solltest Du aber mal erklären .............. Ach so, man kann nur durch diese zusätzliche Massnahme zum Kreis der Verdächtigen gehören, nicht etwa weil einen jemand in der Nähe des Tatortes gesehen haben will, oder oder oder Es geht hier darum, dass die Auswertung gesp...

Bewa am 24.07.2008 13:53:06:
Ich frage mich immer warum sich so viele über ein bisschen Rasterfahndung aufregen. Was habt ihr zu verheimlichen?Unser Privatleben. Unsere Intimsphäre. Wenn du so etwas nicht hast, dann darfst du gerne Mitschnitte deiner Telefonate hier hochladen. Wenn du immer noch der Ansi...

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