gullinews am Freitag, 29.05.2009 11:38 Uhr (Rating: 



)
Die Abmahnwellen der Musikindustrie sind in den letzten Jahren nicht ansatzweise zurückgegangen. Und auch in weiteren Bereichen wie Spielfilme, Pornos, Spiele und Anwendersoftware findet diese Vorgehensweise wachsenden Einsatz.
Vereinzelt werden abgemahnte Verbraucher auch wegen Filesharing verklagt. Da die meisten eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben haben, geht es in diesen Prozessen um Ansprüche auf Schadensersatz sowie die Rechtsanwaltsgebühren. Viele der Klagen sind identisch oder zumindest vergleichbar. Nicht selten ist die Beweisführung der IP-Loggingfirmen zweifelhaft.
An diesem Punkt setzt die interaktive Musterklageerwiderung an, welche für jeden unter Einhaltung der Creative Commons-Lizenz frei verwendbar ist. Idee, Prinzip und Konzept der Creative Commons orientieren sich an den Grundwerten von Offenheit und Teilhabe: Rechtssuchenden und Rechtsberatenden wird damit ein Werkzeug zur Verfügung gestellt, um ihr Know-How zu vernetzen und sich interaktiv mit Verbesserungen, Änderungen, Kritiken und so weiter einzubringen. Man hofft, dass möglichst viele Anwälte die Erwiderung als Grundlage benutzen, um für ihre Mandanten möglichst positive Urteile zu erzielen.
Grundlage für das Muster war ein Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Frankfurt zwischen der Firma DigiProtect, vertreten durch die Kanzlei Kornmeier und einem betroffenen Filesharer. In der gestrigen mündlichen Verhandlung hat sich das Amtsgericht Frankfurt im Rahmen eines Hinweisbeschlusses mit den in der Erwiderung angesprochenen Aspekten auseinandergesetzt.
Die Musterklageerwiderung kann jederzeit als PDF oder Word-Dokument heruntergeladen werden.
(via, thx!)
| 5 Reaktionen aus dem gulli:Board |
|---|
moeeepsala am 30.05.2009 19:50:07: |
Todde am 30.05.2009 20:20:16: |
Ghandy am 31.05.2009 11:54:26: |