|
28. Januar 2005
Heise wegen angeblicher Kopieranleitung abgemahntBericht über DVD - Kopiersoftware im Heiseticker verstoße gegen das Urheberrecht In eigener Sache vermeldet heise.de heute die Abmahnung im Namen einiger deutscher Musikkonzerne durch die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf. Stein des Anstoßes ist ein Artikel, in welchem unter anderem über SlySofts Software AnyDVD 4.5.5.1 berichtet wird, welches neben CSS auch von einigen neueren Kopierschutzverfahren für DVDs nicht betroffen sei. SlySoft berufen sich unter anderem auf ein Gutachten, nach dem bei Audio-CDs eingesetzte Kopierschutzmaßnahmen nicht als "technisch wirksam" eingestuft werden könnten - eine Argumentation, die angesichts der durch ihre Produkte demonstrierte technische Wirkungslosigkeit durchaus einleuchtet. Die Industrie ist selbstverständlich anderer Meinung und bezichtigt heise.de, unerlaubte Anleitung zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen zu liefern, darüber hinaus, Werbung für verbotene Software zu machen und bereits das Setzen eines Links auf die Seite eines Herstellers von Kopiersoftware, welche in Deutschland verboten sei, wäre selbst auch nicht erlaubt. Tatsächlich ist die Verwendung von SlySofts Software in Deutschland nicht mehr erlaubt, der Besitz der Software selber sei jedoch nicht verboten. Der beanstandete Artikel ist aktuell unverändert online - zum Vergleich die Fassung aus dem Google-Cache. heise.de weist die Abmahnung mit der Begründung zurück, einerseits auf die Illegalität der Verwendung der Software hingewiesen zu haben, weiterhin die Rechte der Industrie in keiner Weise zu gefährden: es sei auch in deren Interesse, wenn technische Schwachstellen ihrer Produkte bekannt seien. Im Übrigen sei das Verbot von Links auf Seiten von Softwareherstellern in den Zeiten von Suchmaschinen per se belanglos. Verwandte News
Trackbacks
|