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20. März 2006
Heise kostenpflichtige Abmahnung gegen ForenbetreiberZum Rechtsstreit mit Mario Dolzer bestehe kein Zusammenhang Dass Mario Dolzer als Betreiber des hilfe-forum das Ziel einer kostenpflichtigen Abmahnung durch den Heise-Verlag wurde, war erste Vermutung nach der Bekanntgabe der Abmahnung durch den netzbekannten Anwalt Günter Frhr. v. Gravenreuth. In einem Forum seien Heise-Newsmeldungen als Fullquote kopiert worden, was eine Urheberrechtsverletzung darstelle - so nichts neues, auch nicht, dass Heise gegen derartige Vorfälle vorgeht. Entsprechende Abmahnungen seien selbst bei professionell und kommerziell wirkenden Webseiten kostenfrei, in der Regel reiche ein Hinweis per Email aus, um das Verhalten der Seitenbetreiber abzustellen, so Heise zur bisherigen Praxis. Die erste Stellungnahme seitens Heise ließ einige Fragen offen, auf Anfrage folgte nun eine ausführlichere Erklärung, warum man im Fall Dolzer/Hilfeforum wie geschehen vorging. "Wir waren durch Hinweise Dritter in Kenntnis gesetzt worden, dass im Forum des Herrn Dolzer bzw. seiner Net Billing GmbH unter hilfe-forum.info etliche urheberrechtlich geschützte Artikel aus Medien des Verlags widerrechtlich weiterverbreitet wurden. Dass ausgerechnet Mario Dolzer als Betreiber des Forums diese Rechtsverstöße duldete, entbehrt nicht der Ironie. So die Stellungnahme des Verlags. Während in anderen Fällen in der Regel die Rechtsabteilung des Verlags tätig wurde, war dies im aktuellen Fall laut Justiziar Heidrich aus mehreren Gründen nicht möglich: die Arbeitsbelastung sei zu hoch für die kleine Rechtsabteilung bei Heise. Die Haftungsfrage des Boardbetreibers für Handlungen von Moderatoren sei keineswegs trivial, hinzu kommen die zeitintensiven Aktivitäten des Verlags auf der CeBIT. Mit Heise mahnt damit ein ansonsten entschiedener Gegner des Abmahnunwesens im Internet ohne Vorwarnung kostenpflichtig ab. Das Opfer ist dabei in keiner Weise ein Unbekannter: nachdem in den Heiseforen dazu aufgerufen wurde, Dolzers Server lahmzulegen, konnte Dolzer eine einstweilige Verfügung gegen Heise erlangen, die den Verlag dazu zwang, weitere Aufrufe in den Foren im Vorfeld zu unterbinden. Die Verfügung zog größere Nachbeben in der Netzwelt nach sich: unter Berufung auf die EV gegen Heise wurde beispielsweise auch Supernature und Bloggitt für Boardbeiträge abgemahnt, ohne über diese im Vorfeld in Kenntnis gesetzt worden zu sein. Nach einem Teilrückzug der Abmahner bemüht sich Supernature momentan um eine negative Feststellungsklage, die ähnliche Abmahnungen in Zukunft unterbinden soll. Mit eben diesem Verfahren solle die jetzige Vorgehensweise laut Heise jedoch überhaupt nichts zu tun haben. Stein des Anstoßes sei die Urheberrechtsverletzung in einem kommerziell betriebenen Board durch Moderatoren und Administratoren, mit der Person Dolzers oder den laufenden Rechtsstreitigkeiten um die Forenhaftung hänge die jetzt erfolgte Abmahnung nicht zusammen. Ein Statement, dem man auf der Gegenseite wenig Glauben schenkt. Angesichts massenhafter Fullquotes von Heise-Tickermeldungen im Web scheint das Vorgehen ausgerechnet gegen den Gegner in einem anderen Verfahren etwas zu gezielt. Weitere Abmahnungen wegen kopierter Tickermeldungen durch Heise sind bislang keine bekannt. Die bisherige Haltung seitens des Verlags zu Abmahnungen im Netz läßt die Vorgehensweise inkonsequent erscheinen - auch wenn sich Dolzer im Netz keiner großen Beliebtheit erfreut, nimmt Heise in Kauf, dass sie fortan ebenfalls dem Lager jener zugerechnet werden dürften, die ohne Vorwarnung kostenpflichtig abmahnen. Darüber hinaus wird mit der Frage nach der Haftung für Forenbetreiber für die Aktivitäten von Moderatoren von Heise nun ein großes Fass aufgemacht, welches nicht gerade zur Beruhigung der verunsicherten Boardszene beitragen wird: Boardbetreiber werden sich möglicherweise in Zukunft fragen müssen, inwieweit sie für die Handlungen ihrer Mods in die Pflicht genommen werden können, Moderatoren ihrerseits, wie sie entweder ihr Board oder sich selbst in die juristischen Schusslinien bringen könnten. Andere Abmahnopfer jedenfalls zeigen sich skeptisch - Supernature zum aktuellen Fall: "Bis Ende letzter Woche schrie die versammelte Internet-Gemeinschaft "Abmahnungen gegen Foren sind Scheiße!". Nun hat es offenbar jemanden getroffen, der nicht den allerbesten Ruf genießt, und flugs wird der Slogan um den Zusatz "aber dem gönne ich eine" ergänzt, und plötzlich fällt es leichter, eine Abmahnung als gerechtfertigt anzusehen. Eine gefährliche Gratwanderung, und ich kann nur den allgemeinen Rat geben, sich ein Urteil ohne Rücksichtnahme auf die beteiligten Parteien zu bilden." Der Streitwert der Abmahnung wurde auf 50.000 Euro festgesetzt. Die Reaktionsfrist ist auf kommenden Freitag angesetzt. Eine Stellungnahme Dolzers liegt inzwischen vor. Verwandte News
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Zitat: Zitat von Gravenreuth Ich würde vor der Abmahnung prüfen ob die fraglichen News urheberrechtliche Werksqualtäten hätten. Im konkreten Fall würde ich dann meinem Mandanten meine Bedenken mitteilen wegen OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.06.2002 http://www.jurpc.de/rechtspr/20020231.htm da ging eine Klage von einem CHIP-Redakteur "in die Hose". Wenn der Mandant dann trotzdem eine Abmahnung will, würde ... Unregistriert02 am 24.03.2006 22:47
Das ist leider immer öfter so das nicht verwarnt wird sondern es gleich auf den sack gibt. ich hab für einen karnevals club eine seite erstellt und bild material von citymap benuzt mit verlinkung, als dank hab ich ein anwalt aus münchen auf den hals gehetzt bekommen und kann nun 500€ abzahlen was für einen arbeitlosen aine ganze stange geld darstellt da ich sowieso schon jeden pfennig umdrehen muss hab ich der kanzlei meine finazelle lage ... Prowalka am 28.03.2006 18:53
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