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25. November 2005

Haussuchungen nach Zuxxez - Massenklagen

Beschlagnahmungen Wochen nach Anzeige von Filesharern

Obgleich es wenig Sinn macht, die Rechner vorgewarnter User einzusacken, fanden nun die ersten Haussuchungen anläßlich der Massenabmahnungen statt, die im Auftrag der Firma Zuxxez verschickt wurden. Zuxxez beauftragte die Schweizer Firma Logistep damit, automatisiert Anzeige gegen Tauschbörsenuser zu erstatten, welche das Zuxxez - Spiel "Earth 2160" per Filesharing zum Download anboten.

Heise liegt ein Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Schwetzingen vor, in dem die drastische Maßnahme mit dem früheren Anbieten des Zuxxez - Spiels begründet wird. Angesichts des früheren Tauschbörsen-Angebots des Users könne mit der "Auffindung von Beweismitteln" gerechnet werden - obwohl lange vor der Durchsuchung bereits eine Abmahnung zugestellt wurde, nach der der sicherheitsbedachte User wohl erst einmal seinen Rechner von möglicherweise beanstandbarem Material säubert. Dennoch wurden nun die ersten Rechner beschlagnahmt.

Seitens Zuxxez nimmt man dies natürlich befriedigt zur Kenntnis. Man könne schließlich nichts dafür, wenn die Staatsanwaltschaften mit den Durchsuchungen etwas langsamer seien, so Zuxxez, und die Beschlagnahmungen hält man ebenso für gerechtfertigt. In Deutschland seien diesbezügliche Strafmaße und zu erwartende Unannehmlichkeiten ohnehin vergleichsweise gering: "Wenn Sie in China jemanden anzeigen, kann es sein, dass er gleich an die Wand gestellt wird", zitiert heise den Zuxxez - Vorstand Dirk P. Hassinger. So aufschlußreich es ist, dass Softwarehersteller totalitäre Regimes zum Maßstab nehmen, wenn es um Sanktionen gegen Filesharer geht, so ärgerlich ist die jetzige Aktion für die Betroffenen.

Nicht nur für diese: es ist geradezu absurd, dass nach den Staatsanwaltschaften nun auch noch Polizeibeamte wegen eines einzelnen Spiels von Aufgaben abgezogen werden müssen, die es dringender zu lösen gilt als die Maßregelung von Usern, die ein Spiel gezogen haben. Und auch die Provider beginnen, Logisteps Vorgehensweise zu bekämpfen.

Denn die Logistep - Schnüffelsoft verschickt nach Auffinden eines Files einer ihrer Auftraggeber automatisiert eine Hinweis-Mail an den Provider des Users, auf dessen Rechner die angebotene Datei zu liegen scheint. Darin wird der Provider aufgefordert, IP- und Logindaten dieses Users nicht zu löschen, da die Daten demnächst von der Staatsanwaltschaft angefordert werden dürften. Als erstes hat nun Versatel von den Massenmails die Nase voll: mit einer einstweiligen Verfügung untersagte der Provider Logistep nun, seinen Helpdesk mit den Massenmails zuzumüllen. Logistep legte Widerspruch ein. Mit gutem Grund: Mit dem Label 3p von Moses Pelham hat man einen weitern Kunden fürs lukrative Abmahngeschäft gewinnen können. Im Visier der nächsten Abmahnwelle stehen Anbieter von MP3 - Files der Band Glashaus.

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