Hausdurchsuchung: Nach Upload bei Rapidshare.com

gullinews am Samstag, 14.03.2009 13:52 Uhr (Rating: )

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Derzeit wird im Rechtshilfeforum 123recht.net ein Fall besprochen, in dem ein User wegens des Uploads eines Metallica-Albums auf Rapidshare.com verdächtigt wurde und eine Hausdurchsuchung erhielt. Waren solche Fälle bisher nicht bekannt, so wäre dies nun eventuell ein Präzedenzfall in der Geschichte dieses Filehosters.

Im Rahmen einer Hausdurchsuchung beschlagnahmten am 09.02.2009 laut Angaben eines Users zwei Polizeibeamte in Zivil seinen Rechner und weitere Datenträger. Vorausgegangen war ein Durchsuchungsbeschluss aufgrund eines Uploads vom 08.09.2008 und 09.09.2008 des letzten Jahres erschienenen Metallica-Albums "Death Magnetic". Vorgeworfen wird dem Verdächtigen die unerlaubte Verbreitung des benannten Albums in mindestens 259 Fällen allein in den zwei Tagen nach dem Upload. Ein besonderes öffentliches Interesse sah der Staatsanwalt gegeben, da das Album erst am 12.09.2008 auf den Markt kam, also erst drei Tage nachdem es schon durch den Beschuldigten verbreitet wurde. Dieser Umstand diente der Rechtfertigung einer Hausdurchsuchung wegen eines einzigen Albums.

Wie der ermittelnde Staatsanwalt an die IP des Beschuldigten gelangt ist, ist nicht ersichtlich. Weder wird Rapidshare in dem Durchsuchungsbeschluss als Herausgeber der IP benannt, noch die Seite, auf der der Upload zu finden war. Es ist also nicht klar, wie es zu diesen Informationen kam und wie der Rechteinhaber auf den Fall aufmerksam wurde.

Seit langem steht Rapidshare.com unter dem Druck der Rechteverwerter und ebenso lange wehrt sich die mittlerweile schweizer Firma gegen die Herausgabe von Userdaten. Bisher sind keine Fälle bekannt, in denen es zu einer solchen Herausgabe gekommen ist. Der einzige Fall, der vor langer Zeit einmal durch die Presse ging, bezog sich auf Rapidshare.de, eine trotz Namensgleichheit unabhängige Firma. Auch ging es damals um Kinderpornographie und nicht um Filesharing. Es dürfte also interessant werden, wie das Metallica-Label Universal Music Enterntainment GmbH mit Sitz in Berlin auf den Upload aufmerksam wurde und wie die Staatsanwaltschaft zu der IP gekommen ist. Ebenso fraglich ist, ob es zu einer Herausgabe der eigentlichen Uploader-IP kommen wird oder ob man sich zur Verurteilung mit der IP des Beschuldigten auf der noch nicht genannten Seite begnügen wird.

Amüsanterweise hatte die durch ihr hartes Vorgehen bekannte Gruppe Metallica seit ihrem Kampf aus dem Jahr 2000 gegen User und Betreiber der Filesharing-Seite Napster erst letzte Woche ein Statement herausgegeben, in dem Lars Ulrich, der Drummer, die Vorteile des Downloads aus dem Internet angepriesen hatte. Voller Euphorie betitelte er es unter anderem mit einem "Wow" und fand es "bizarr". Auch schon letztes Jahr tönte es ähnlich aus seinen Reihen, als man sich unbeeindruckt und ganz im Gegenteil relativ erfreut und geehrt zeigte, weil "Death Magnetic" durch einen Fehler eines Pariser Musikladens schon zwei Wochen vor Releasetermin seinen Weg ins Netz fand.

Nachtrag: Leider ist bei der Zeitangabe bezüglich der Hausdurchsuchung ein Fehler unterlaufen, was den Fall jedoch nicht minder spannend macht.

(MSX)

(via gulli:board, merci!)

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755 Reaktionen aus dem gulli:Board

ELok-rum am 07.05.2009 20:55:13:
Es ist offiziell seit dem 1.9.2008 so. Seit diesem Zeitpunkt besteht der gesetzliche Auskunftsanspruch. Auch gegenüber Filehoster aus/in Deutschland . Also nicht schon immer. ...

slipknot1233 am 10.05.2009 23:39:32:
das heißt auf Deutsch, da ja nur die Datenmenge geloggt wird beim downloaden, nicht aber die files, dass wenn der uploader einer file die du runtergeladen hast erwischt wird ist man selber auch dran ??? Da die dann ja die IP haben, binnen 30 Tage versteht sich ? oder ??? ...... !...

Lokalrunde am 10.05.2009 23:49:14:
@slipknot1233: Wieso sollte ein Downloader dran sein? Wie Du selbst gesagt hast, wird nur die Menge, die geladen wurde, für kurze Zeit (bei Premiumusern eben länger) geloggt. Solange keine Logs der User,...

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