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23. März 2008
Haschisch Cannabis-Züchter wurde hart bestraftSeit geraumer Zeit geraten "Homegrower" immer häufiger in das Visier der Polizei. Die großflächig angelegte Razzia Ende Januar, bei der mehr als 200 Beschuldigte mit Hausdurchsuchungen bedacht wurden, ist nicht als Endpunkt der Aktion anzusehen. Das LKA hatte zuvor die Kundendaten eines Aachener Grow-Shops ausgewertet, um die Identität von Käufern "auffälliger" Produkte festzustellen. Jetzt werden die ersten Verurteilungen von Personen, die zum eigenen Bedarf anbauen, bekannt. Das Grüne Hilfe Netzwerk e. V. berichtete von einer ersten Verurteilung in Albstadt. Der Angeklagte hatte ebenfalls Produkte im Aachener Head-Shop "Catweazel" bestellt, die ihm per Post zugeschickt wurden. Aufgrund von acht Cannabis-Pflanzen in einer Höhe von 20 cm wurde er nun zu 3.000 Euro (125 Tagessätze á 24 Euro) verurteilt. Beim bloßen Besitz von Cannabis für den Eigenkonsum existiert dank des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) längst eine so genannte "Geringe Menge", die nicht weiter straffrechtlich verfolgt wird. Doch die gängige Praxis der "geringen Menge" greift beim Eigenanbau nicht - schon wenige Blüten übersteigen diese Grenze. Dazu kommt: Bei den 235 durchsuchten Wohn- und Geschäftsräumen wurden nur zwei "Profiplantagen" und neun "Großplantagen" mit 100 bis 1.000 Pflanzen Verwandte News
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