Die einstweilige Verfügung, die Mario Dolzer gegen den Heise-Verlag einreichen ließ, wurde vom Landesgericht Hamburg bestätigt. In den Foren des heise-Newstickers wurde nach den Vorwürfen, Dolzer verbreite mit seinem Zugangstool "k.exe" Trojaner, zum massenhaften Download des Tools aufgefordert, um die Server "in die Knie zu zwingen". Eine Einstweilige Verfügung verbot es dem Heiseverlag, entsprechende Aufrufe in ihren Foren zuzulassen: im Gegensatz zur bislang üblichen Rechtsprechung wurde der Verlag jedoch dazu verpflichtet, solche Aufrufe bereits im Vorfeld nicht zuzulassen. Üblicherweise können Forenanbieter erst ab Kenntnisnahme für Äußerungen Dritter in ihren Diskussionsplattformen haftbar gemacht werden. Heise legte Widerspruch ein.
Dieser wurde vom LG Hamburg nun abgelehnt. Das Gericht war der Ansicht, dass der Verlag durch die Verbreitung auch ohne Kenntnis für die im Forum geäußerten Inhalte haftbar sei, Forenbeiträge könnten schließlich vor ihrer Freischaltung automatisch oder manuell geprüft werden. Angesichts von 200.000 Postings im Monat verwies der Verlag auf die Unmöglichkeit einer solchen Prüfung, was vom Gericht jedoch nicht anerkannt wurde. Für den Betrieb von Foren und Boards befürchtet heise nun das schlimmste, sollte sich diese Rechtsauffassung durchsetzen. Die erneute Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Entscheidung wurde angekündigt.
Die Interpretation der mündlichen Urteilsbegründung des Gerichts durch die beiden Parteien könnte jedoch unterschiedlicher kaum ausfallen. So läßt die heise-Meldung wenig Zweifel daran, dass mit der gefallenen Entscheidung die bislang übliche Rechtsprechung, Foren- und Boardbetreiber haften erst ab Kenntnisnahme für Inhalte Dritter, massiv in Frage gestellt sei - mit nicht absehbaren Folgen. Das Urteil bedeute, dass "jeder Anbieter, der ungefiltert die Möglichkeit zu Kommentaren bietet, unmittelbar für Rechtsverstöße in den Beiträgen haftet und abgemahnt werden kann", so Joerg Heidrich, Justiziar bei heise. Konsequenterweise ist die Kommentarfunktion der Tickermeldung zum Thema deaktiviert, der heutige Kommentar bei TP läßt hingegen die Forendiskussion weiterhin zu.
Anders hingegen die Auffassung der klagenden Partei. Die Heiseforen seien mit einem gewöhnlichen Board nicht zu vergleichen, da der Forendiskussion eine redaktionell gepflegte Newsmeldung vorausginge. Analog dazu seien die Forendebatten mit einer Diskussion in einem beliebigen Board, einem Blog oder ähnlichen User2User-Medium nicht gleichzusetzen, sondern wären Leserbriefen vergleichbar, welche wie Anzeigen auch der Vorabprüfung durch die Redaktion bedürfen oder bei denen eine solche eingefordert werden kann. So wird auch die mündliche Urteilsbegründung des LG Hamburg von den Klägern verstanden.
Entsprechend geht Dolzer davon aus, dass die jetzige Urteilsbegründung allenfalls für Forendiskussionen von Bedeutung sein wird, die mit redaktionellen Beiträgen gekoppelt sind - was angesichts der Boards, die er selbst betreibt, auch durchaus seinen Interessen entspricht. Blogs und Boards, die nicht mit redaktionell gepflegten Inhalten gekoppelt seien, würden von der jetzigen Entscheidung nicht betroffen sein. Heise hingegen betrachtet die Interpretation der Urteilsbegründung durch Dolzer und seinen Anwalt Syndikus als unzutreffend.
Die schriftliche Urteilsbegründung wird hier in absehbarer Zeit Klarheit bringen - in der Zwischenzeit stehen zwei Interpretationen der Urteilsbegründung im Raum, die miteinander praktisch nichts gemein haben.
| 36 Reaktionen aus dem gulli:Board |
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Pejder am 05.03.2006 02:48:47: |
am 27.03.2006 01:15:46: |
prepassenger am 27.03.2006 08:24:08: |