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18. September 2007
Hackertools Tecchannel verklagt das Bundesamt für Sicherheit in der InformationstechnikDer Streit um Hackertools geht in eine neue Runde. Um in Deutschland mehr Rechtssicherheit zu schaffen, hat Tecchannel nun das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, kurz BSI, verklagt. Das BSI bietet auf seiner Website die BOSS-Software-Suite zum Download an, welches unter anderen den Passwortcracker "John the Ripper" enthält. Der Einsatzzweck des Passwort-Crackers lässt laut Tecchannel keinen Interpretationsspielraum zu: "Damit kann man Passwörter ausspähen!" Damit verstoße das BSI gegen den neugeschaffenen Hackerparagraphen 202c. Strafanzeige wurde bei der StA Bonn gestellt.
Das Ziel: die Schaffung von mehr Rechtssicherheit. Wird der Anzeige nicht stattgegeben, bedeute dies, dass in einem "seriösen Umfeld" entsprechende Tools verbreitet werden. Wird der Anzeige stattgegeben, können potentiell gefährdete Webseiten entsprechende Selbstzensurmaßnahmen ergreifen. Das BSI sieht sich auf der sicheren Seite. Pressesprecher Matthias Gärtner: "Nach § 202 c StGB neu wird das Herstellen, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von "Hackertools" nicht als solches unter Strafe gestellt. Nach dieser Vorschrift macht sich derjenige strafbar, der eine Straftat nach § 202 a oder § 202 b StGB vorbereitet, indem er sich derlei Tools verschafft." Verwandte News
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