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13. September 2007

Hackertools Securityexperte zeigt sich selber an

Der Securityexperte Michael Kubert bietet auf seinem Server sogenannte "Hackertools" an - beispielsweise Software zum Testen der Stärke von Passwörtern. Da bislang unklar scheint, ob diese Angebote unter den neu geschaffenen §202c fallen und als mögliche Vorbereitung von Straftaten nach 202a und b gelten könnten, erstattete Kubert nun Selbstanzeige.

Umstritten ist, ob das Bereitstellen sogenannter "Hackertools" bereits als vorbereitende Handlung gilt - diese Auffassung wird von zahlreichen Fachmedien vertreten - oder tatsächlich auch konkrete Tatvorbereitungen erfolgt sein müssen, um eine Strafbarkeit nach §202c herbeizuführen.

Nun bietet Kubert schlicht die umstrittenen Tools auf eigenem Webspace an und erstattete anschließend Selbstanzeige beim LG Mannheim. Sein externer Link in neuem Fenster folgtKommentar zur Aktion:

"Dann werden wir ja definitiv sehen, ob's strafbar ist oder nicht."

Ein mutiger Schritt - der möglicherweise ein wenig mehr Rechtssicherheit schafft. Wenngleich bei den Unterschieden in der konkreten Rechtsprechung, abhängig vom Gericht, auch nach einer Klärung des Falls Kubert weiter Vorsicht geboten sein dürfte, was das Anbieten entsprechender Werkzeuge angeht. Mehrere einschlägige externer Link in neuem Fenster folgtSites und externer Link in neuem Fenster folgtSecuritymagazine sind wegen der externer Link in neuem Fenster folgtneu geschaffenen "Hackerparagrafen" auf ausländische Websites umgezogen.

  • Zitat: Nicht, dass man einfach hätte fragen können. fragt sich nur wen man in diesem fall befragen soll. da noch keine rechtssprechung vorliegt, ist dies ein angemessener weg. andere institutionen führen auch musterprozesse um rechtssicherheit zu schaffen. mehr als ein paar tagessätze können wohl nicht dabei herauskommen. ich hoffe der gute mann hat ein niedriges einkommen mfg chronoton

    Chronoton am 13.09.2007 22:51
  • Zitat: Zitat von Johnnsen  Nicht, dass man einfach hätte fragen können. Fragen? Wen denn? Und was hätte das bezweckt? Der gute Mann will mitnichten einfach nur wissen, ob die paar Tools, die er anbietet, problematisch sind. Er will die Tragweite des "Hackerparagraphen" ausloten und einen Präzedenzfall schaffen, der je nach Ausgang entweder Aufruf zum Auswandern für die ...

    silanea am 14.09.2007 13:23
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