"Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er [...] 2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet or sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
An dieser Klausel macht sich die Kritik am geplanten Gesetz fest: Administratoren und Securityexperten befürchten die Kriminalisierung ihres täglichen Handwerkszeug. "Pures Entsetzen" habe der Entwurf laut heise in der Securitybranche ausgelöst.
Spannend wird die geplante Strafverschärfung indessen, wenn man eine seltsame Aktion der "Sicherheitsfirma" PanAMP betrachtet. Die PanAMP warnt, dass bereits 2005 Terroranleitungen im Netz kursierten, aber ihre damaligen Warnungen nicht ernst genommen wurden. Die Netzeitung:
"Schon 2005 spürten die Hamburger ein solches Video-Machwerk auf, kurz nachdem es online verfügbar war. Sie stießen auf Anleitungen, wie man Sicherheitsbegleiter in Flugzeugen überwältigt, die so genannten Sky Marshalls. Sie entdeckten Anleitungen zum Bombenbau, Aufrufe, Juden umzubringen. Auch damals führte die Datenspur nach Erfurt. Die Fachleute infiltrierten die beteiligten Server-Rechner, stellten fest, wer und von wo den Film hochlud."
Was auf Unverständnis stößt: denn einen Auftrag von Strafverfolgern schien das Unternehmen nicht zu haben. Indessen scheint PanAMP sich keines Unrechts bewusst zu sein.
Angesichts der Kritik im Rechtsausschuss ist eine Entschärfung des "Hackerparagrafen" durchaus möglich, vernünftiger wäre die Strafbarkeit konkreter Taten statt des Besitzes potentieller Tatwerkzeuge allemal. Das schöne: in beiden Varianten wäre das Vorgehen der PanAMP rechtlich mehr als fragwürdig.
| 10 Reaktionen aus dem gulli:Board |
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m00h am 22.03.2007 16:26:51: |
frogger9 am 22.03.2007 16:34:57: |
Lohengrin am 22.03.2007 23:27:15: |
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