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27. Juni 2005

Grokster und StreamCast verlieren Tauschbörsen-Prozess überraschend vor dem Supreme Court

Hersteller von Filesharingsoftware seien für Userverhalten mitverantwortlich

Unerwartet deutlich unterlagen die Tauschbörsenhersteller von Grokster und StreamCast vor dem Obersten Gerichtshof der USA ihren Prozess gegen MGM. Nachdem zwei niedrigere Gerichtshöfe den Tauschbörsen zubilligte, nicht dafür verantwortlich zu sein, was User mit der Technologie anstellen, folgte der Supreme Court dieser Lesart nicht. Die Folgen könnten möglicherweise sehr einschneidend sein.

Das Gericht entschied damit anders als im meist als Vergleich herangezogenen Sony-Betamax-Urteil. Dieses legalisierte in den 80er-Jahren den Videorecorder, obwohl man mit der Technik Urheberrechtsverletzungen begehen konnte. Richter David H. Souter stellte dagegen fest, wer ein Gerät damit bewerbe, dass man die Möglichkeit hat, damit das Copyright zu verletzen, sei auch verantwortlich für die resultierenden Handlungen Dritter. Im Vorfeld war mit einem Sieg der Tauschbörsenbetreiber gerechnet worden, und selbst die EFF schrieb noch heute morgen, dass unabhängig vom Ausgang des Prozesses der Sieg unausweichlich wäre - denn der extremen Position der Filmindustrie würde das Gericht niemals folgen. Genau das trat nun jedoch ein.

Für die Musik- und Medienindustrie stellt das Urteil einen rauschenden Triumph dar. Auf Folgeklagen gegen die Hersteller von Filesharingsoftware kann man nun warten.

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