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29. März 2005

Grokster und Morpheus weitere Unterstützung zum heutigen Prozessbeginn

Millionär finanziert, Verbraucherschützer unterstützen

Heute beginnt der Prozess MGM gegen die Tauschbörsen Grokster und Morpheus vor dem US-High Court, und kurzfristig haben sich noch weitere Unterstützer der Tauschbörsen gefunden: der Medienmillionär Mark Cuban will die Tauschbörsen finanziell unterstützen. Cuban selber verdient sein Geld mit Content - seine Firmen halten die Rechte an zahlreichen Kino- und TV-Produktionen. Für den Fall der Niederlage der Tauschbörsen befürchtet er eine starke Bremswirkung auf technologische Innovation: Technik, die zur Verbreitung von Content verwendet würde, könne in Zukunft nur noch von den großen Konzernen entwickelt werden und sich entsprechend verteuern. Contentfirmen sollten jedoch Content vermnarkten und nicht die Verbreitungstechnologie - die schnelle Entwicklung von Techniken wie DVD, BluRay, diverse Audio- und Videocodecs bis hin zu Satellitenradio und P2P zeige, dass die Contentindustrie diese Entwicklung nicht steuern oder bremsen könne, ohne massiv in den technischen Fortschritt einzugreifen.

Die amerikanischen Verbraucherschützer haben weiterhin ein Positionspapier veröffentlicht, in dem sie die Vorzüge und die Wichtigkeit von p2p - Systemen beschreiben - politisch, gesellschaftlich und wirtschaftlich seien die Tauschbörsen inzwischen von erheblicher Wichtigkeit für die Verbraucher geworden.

Bereits den Vorlauf des Prozesses verfolgte der Jurastudent Thad Anderson in seinem Blog, welches dann auch in mehreren der Unterstützungseingaben an den High Court zitiert wurde. Auf seiner Webseite finden sich inzwischen BitTorrent-Tracker zu Sammlungen von Prozessunterlagen, die für den Fall relevant werden könnten: sowohl alle Eingaben an den High Court im aktuellen Fall wie auch Text- und mp3-Files des Betamax-Verfahrens von 1984. Damals entschied der High Court, dass Videorecorder an sich legal seien, auch wenn man mit ihnen gegen das Copyright verstoßen könne. Die Tauschbörsenunterstützer hoffen auf eine ähnliche Entscheidung im Fall der Tauschbörsentechnologie, die selber per se nicht illegal sein könne, auch wenn man mit ihr gegen Copyrights verstoßen kann. In dieselbe Richtung argumentiert die aktuelle Kampagne der EFF, die in ihrem Countdown zum heutigen Prozessbeginn unter anderem den CD-Brenner, den Fotokopierer, TCP/IP, den Doppelcassettenrecorder und den iPod als legale und verbreitete Techniken mit dem Potential zur Urheberrechtsverletzung vorgestellt hatten.

Die Verhandlung beginnt heute. Mit ihrem Ende wird nicht vor Juni gerechnet.

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