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18. März 2005

Grokster gegen MGM EFF startet neue Kampagne

Nicht nur Tauschbörsen wären von einer Änderung des Betamax-Urteils betroffen

Ende März beginnt die Gerichtsverhandlung der MGM gegen Grokster und Morpheus. Nachdem bereits zahlreiche Universitätsprofessoren, Musiker und auch die Electronic Frontier Foundation die Tauschbörsen unterstützende Eingaben gemacht haben, startet die EFF nun eine Kampagne, in welcher bis zum Prozessauftakt vorgestellt werden soll, welche Technologien alle durch die von der Filmindustrie angestrebten Änderung des Betamax-Urteils betroffen sein könnten.

Im über zwanzig Jahre zurückliegenden Betamax-Urteil wurde Sony davon freigesprochen, Verantwortung für mögliche Urheberrechtsverletzungen der Käufer seiner Videorecorder zu tragen. Eine Technik, die legale Nutzungen ermögliche, könne nicht wegen möglicher illegalen Nutzungen verboten oder eingeschränkt werden, die Hersteller können für das Handeln ihrer Kunden nicht haftbar gemacht werden.

Im Fall der Tauschbörsenbetreiber soll diese Nichthaftung nach Wunsch der Filmindustrie nun eingeschränkt werden, was jedoch einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen würde, welcher zahlreiche Technologien gefährden könnte - denn nicht nur Tauschbörsensoftware kann zu Urheberrechtsverletzungen eingesetzt werden.

Entsprechend wurde im Rahmen der nun gestarteten Kampagne von der EFF am 16.3. der Fotokopierer vorgestellt, welcher zwar urheberrechtlich geschütztes Material kopieren kann, vom DTP über die Fanzineszene bis zum Schulunterricht Umbrüche mit sich brachte. Am 17.3. wurde TCP/IP vorgestellt - eine grundlegende Technik, die für mögliche Verstöße gegen das Copyright über das Internet unverzichtbar ist, deren legalen Anwendungsformen jedoch niemand in Frage stellt. Am 18.3. sind nun die Blogs dran, die nicht nur den Onlinejournalismus gerade durcheinanderwirbeln, sondern eben auch zur Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials dienen können.

Es bleibt zu wünschen, dass am Ende der Aktion einigen Menschen mehr klar wird, dass man eine Technologie nicht per se verbieten kann, nur weil sie für rechtlich umstrittene Zwecke ebenfalls genutzt werden kann. Und dass sich unter diesen Menschen auch die Richter des kommenden Verfahrens befinden werden.

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