Großbritannien: Neues Urteil bestätigt Pflicht zur Herausgabe von Passwörtern

gullinews am Sonntag, 19.10.2008 02:01 Uhr

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In Großbritannien gilt im Rahmen der sehr strengen neuen Antiterror-Gesetzgebung seit dem Jahr 2000 der sogenannte RIPA (Regulation of Investigatory Powers Act). Dieser beinhaltet unter anderem die Regelung, dass man auf Anweisung der Ermittlungsbehörden verpflichtet ist, die Passwörter für Computer oder andere elektronische Geräte (und auch die Schlüssel für eventuell zum Einsatz kommende Kryptographie) herauszugeben. Anderenfalls kann man bis zu zwei Jahre (in Fällen, die die nationale Sicherheit betreffen, bis zu fünf Jahre) in Haft genommen werden. Nun gab es ein neues, sehr bedeutendes Urteil zu diesem Gesetz.

Das Berufungsgericht entschied, dass ein von dieser Regelung Betroffener sich nicht weigern darf, sein Passwort herauszugeben, weil er sich damit (beziehungsweise mit den entschlüsselten Daten) möglicherweise selbst belasten würde. Die beiden Kläger (Verdächtige in einem anderen Verfahren) hatten sich an das Gericht gewandt, weil sie der Meinung waren, die Herausgabe ihrer Keys sei nicht vereinbar mit ihrem Recht, sich vor Gericht nicht selbst belasten zu müssen. Das Gericht stimmte dieser Ansicht nicht zu.

Begründet wurde dieses Urteil von den Richtern damit, dass ein Passwort oder Key einem physischen Schlüssel gleichzusetzen ist. Somit existiert er "unabhängig vom Willen einer Person." Damit sei der Schlüssel als "neutral" anzusehen, ganz egal, wie die damit zu erreichenden Inhalte aussehen, so die Richter.

Dieses Urteil kommt noch dazu zu einem Zeitpunkt, zu dem es Sicherheitsexperten erste Angriffe auch auf sogenannte "hidden volumes", also "versteckte" Partitionen oder Container, gelungen sind. Auch die Hoffnung, sich der Verpflichtung zur Herausgabe eines Passworts dadurch zu entziehen, dass man die Ermittler über die Existenz der verschlüsselten Daten im Unklaren lässt, könnte sich also als trügerisch erweisen. Somit sieht es schlecht aus für diejenigen, die in England zum Ziel eines Ermittlungsverfahrens werden und den Behörden keinen Zugriff auf ihre Daten ermöglichen wollen. (Annika Kremer)

(via LinuxWorld, thx)

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76 Reaktionen aus dem gulli:Board

a_d_s am 23.10.2008 08:46:39:
Auch wenn die Hobby-Verschwörungstheoretiker anderer Ansicht sind, aber es gilt dennoch "Im Zweifelsfall zu Gunsten des Angeklagten". Was eine funktionierende Demokratie voraussetzt. Aber, hey, in einer funktionierenden Demokratie bespitzelt der Staat nicht die Daten sei...

WieBehindert am 23.10.2008 10:30:48:
[QUOTE='Ich glaube nicht, dass in naher Zukunft jemand, der Warez besitzt, gleich mit einem Terrorist gleich gestellt werden kann. is doch heute schon so?! :confused:...

am 23.10.2008 22:28:23:
is doch heute schon so?! :confused: Na ja, zumindest wird beim Kopieren dem Urheber weder das Original entzogen noch Gewalt angewendet, wie es das "Raub"-Kopieren vermuten lässt. Auch Raubkopien mit Todesfolge auf Seiten der Urheber sind selten weltweit. Aber wie wäre...

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