gulli: Großbritannien: Fotografen leiden weiter unter Antiterror-Gesetzen

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12. Januar 2009

Großbritannien Fotografen leiden weiter unter Antiterror-Gesetzen

Das Fotografieren an öffentlichen Orten wird in Großbritannien zunehmend misstrauisch beäugt. Mitunter können Amateur- und Profifotografen, die sich derartige Motive suchen, sogar unter Terrorismusverdacht kommen. Diese Erfahrung musste jüngst der Fotograf und Künstler Reuben Powell machen, der seit 25 Jahren die Gegend um den Londoner Times Square in Zeichnungen, aber auch fotografisch festhält.

Bei einer seiner jüngsten Fototouren bewegte sich Powell nach Ansicht der anwesenden Polizeibeamten zu nah an die Polizeistation auf dem Platz heran. Prompt machte er auf sehr unangenehme Weise Bekanntschaft mit den britischen Antiterror-Gesetzen: Ein Polizeiauto hielt neben ihm, und zwar auf derart dramatische Weise, dass sich Powell an Fernsehserien wie "Starsky and Hutch" erinnert fühlte. Mehrere Beamte sprangen heraus und verlangten Auskunft darüber, was Powell gerade tat. Als er angab, die Gebäude zu fotografieren, wurde er für eine Durchsuchung festgehalten. Begründung: Der "Terrorism Act 2000".

Nach Abschnitt 44 des Terrorism Act 2000 können Menschen, die an öffentlichen Orten fotografieren, als Sicherheitsrisiko eingestuft und dementsprechend von der Polizei befragt werden. Auch Powell wurde befragt und durchsucht. Da man bei ihm ein Messer fand, das er nach eigenen Angaben zum Anspitzen seiner Bleistifte benutzt, musste er anschließend fünf Stunden in einer Zelle verbringen. Erst als sich ein Abgeordneter, Simon Hughes, für die Freilassung Powells einsetzte, wurde dieser von den Polizisten auf freien Fuß gesetzt. Zuvor allerdings wurde ihm noch, ohne seine Zustimmung zu erfragen, eine DNA-Probe für die Datenbank entnommen.

Unter britischen Parlamentariern wird das Thema "Fotografie in der Öffentlichkeit" derzeit heiß diskutiert. Mittlerweile sind einige Abgeordnete der Meinung, dass das Misstrauen gegen Fotografen zu weit geht. Immer wieder wurden diese in der Vergangenheit von der Polizei durchsucht, festgehalten oder am Fotografieren gehindert, auch wenn sie sich nichts zuschulden kommen ließen. Es werden zunehmend Stimmen laut, die eine verbindliche Regelung für dieses Problem fordern, die Fotografen Rechtssicherheit gewährt. (Annika Kremer)

(via Nothing To Do With Abroarth, thx)

  • Zitat: Zitat von Project_2501  Das mit dem Messer kapier ich nicht. Ich kenne mich etwas mit Messergesetzen aus und in Scheiß-GB ist es doch nicht verboten, ein Messer mit sich zu führen. Also wieso ist das ein Grund für eine Festnahme? Ich hatte in GB schon Schwierigkeiten wegen einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von ca. 20cm. Bei der Ausreise hat die dumme Tante auch den Innenraum des LKW ...

    Griminalpolizei am 13.01.2009 19:54
  • Zitat: Ich kenne mich etwas mit Messergesetzen aus und in Scheiß-GB ist es doch nicht verboten, ein Messer mit sich zu führe Doch, ist es. Due to gangwars-legislation it is illegal to take a knife out with you. Trifft sogar auf Küchenmesser zu wenn mans streng nehmen will.

    Laird_Dave am 13.01.2009 19:55
  • Zitat: Zitat von Laird_Dave  Trifft sogar auf Küchenmesser zu wenn mans streng nehmen will. Küchenmesser in der eigenen "Wohnung" ? LKW Kabine ist in diesem Fall auch gleichzeitig die Wohnung.

    Griminalpolizei am 13.01.2009 20:00
  • Nope, nur wenn Du draußen rumspringst. Deswegen verstecken die Gangs ihre Waffen seit neuestem in Parks damit sie schnellen Zugriff haben und trotzdem vor Durchsuchungen sicher sind.

    Laird_Dave am 13.01.2009 20:04
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