Gravenreuth zum Münchner Urteil: Berufung kommt, Geschäftslage prima

gullinews am Montag, 04.12.2006 13:28 Uhr

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Gegen den umstrittenen Münchner Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wurde vergangenen Freitag wegen Veruntreuung von Mandantengeldern eine Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung verhängt. 7.000 Euro seien unterschlagen worden, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gravenreuth kündigt an, Berufung gegen das Urteil einlegen zu wollen.

Nachteilig für Gravenreuth habe sich nach Prozessberichten seine laut Staatsanwalt und Gericht "äußerst herablassende Art, seine völlige Uneinsichtigkeit und sein fehlendes Unrechtsbewußtsein" ausgewirkt, weiterhin eine Vorstrafe wegen Urkundenfälschung.

Auf Nachfrage erklärte Gravenreuth gegenüber gulli.com, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Weiterhin rechne er nur im Falle einer Verurteilung mit einem Kammerverfahren, nicht jedoch mit einem Entzug seiner Anwaltslizenz. Diese hätte erst ab einer Bewährungsstrafe von einem Jahr gedroht.

Die nicht erfolgte Auszahlung der Mandantengelder wurde weiteren Prozessberichten gemäß durch "Arbeitsüberlastung und Fehler seines Personals" begründet, dies wurde vom Gericht jedoch nicht anerkannt. Gravenreuth gab heute wie bereits in vorangegangenen Gesprächen indessen an, das Hauptproblem habe nicht in Arbeitsüberlastung und Fehlern bestanden, sondern in der Weigerung des Mandanten, eine Bankverbindung mitzuteilen: hätte er eine solche erhalten, wäre das Geld anstandslos ausgezahlt worden. Barauszahlungen oder Zahlung per Scheck tätige er nicht. Auch nach dem Gerichtsurteil werde er nun erneut die Übermittlung der für die Auszahlung notwendigen Kontodaten anfordern.

Während in mehreren Blogs und Kommentaren über chaotische Verhältnisse und eine desolate Finanzlage der Kanzlei Gravenreuth berichtet wurde, beschreibt Gravenreuth seine wirtschaftliche Zukunft als durchaus gesichert. Finanzielle Engpässe habe es gegeben, diese seien jedoch durch nicht erfolgte Honorarzahlungen entstanden. Insbesondere durch seine Tätigkeit zum Schutz der Marke "Ballermann" hätten sich laut Gravenreuth bis heute unbeglichene Außenstände von über 200.000 Euro ergeben, die eingeklagt wurden - ein Urteil liegen jedoch noch nicht vor. Die Markeninhaber entbanden Gravenreuth bereits 2002 von seiner Tätigkeit zum Schutz der Marke.

Für das angekündigte Berufungsverfahren zeigte sich Gravenreuth optimistisch. So sei die Verurteilung wegen Urkundenfälschung, die strafverschärfend wirkte, unrechtmäßig erfolgt. 1993 mahnte Gravenreuth bis Juni im Auftrag eines Mandanten ab, obgleich jener angab, Gravenreuth bereits im März das Mandat entzogen zu haben. Dies treffe laut Gravenreuth jedoch nicht zu. Auch der Auszahlung der 7.000 Euro seien nach wie vor einzig die nicht angegebenen Kontodaten seines Mandanten im Weg gestanden.

Das Berufungsverfahren verspricht somit spannend zu werden: das Urteil des Amtsgerichts München fiel mehr als deutlich gegen Gravenreuth aus. Jener wiederum gibt sich in bekannter Weise kampflustig.

Finanzielle Engpässe stehen dem Gang durch die Instanzen nach Angaben Gravenreuths nicht im Weg. "Man ist nach wie vor gut im Geschäft", so der Münchner Anwalt.

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98 Reaktionen aus dem gulli:Board

Gravenreuth am 26.02.2008 13:46:36:
Hi ! soooo, nun erkläre bitte auch noch, daß "Suse10" ein Betriebssytem von Linux ist. Mit solche Erkenntnissen überraschte ich die Staatsanwaltschaft im Termin. :D...

tOoNiCe4yoU am 26.02.2008 14:59:02:
Mit solche Erkenntnissen überraschte ich die Staatsanwaltschaft im Termin. :D Du bist und bleibst ein altes Schlitzohr. Ich sag's ja imma, die Gefahr geht nicht von dummen Menschen aus, sondern von denen, die wissen, wie sie mit dummen Menschen umgehen müssen. Naja, w...

plauzi am 26.02.2008 19:18:08:
Nach Überzeugung des AG Kassel hat "fastix" vorsätzlich eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben - er wurde deswegen am 25.02.08 mal wieder strafrechtlich verurteilt. Wie lautet das Urteil denn? Was gibt es dafür?...

 

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