gullinews am Montag, 10.12.2007 13:30 Uhr
Insbesondere in den Enzyklopädietexten zur Hitlerjugend seien verfassungsfeindliche Symbole verbreitet worden, so die Begründung der Strafanzeige Schuberts. Was im Rahmen einer Enzyklopädie wohl kaum als Gesinnungspropaganda verstanden werden dürfte, andernfalls man vermutlich auch den Großteil der Geschichtsbücher aus dem Verkehr ziehen müsste, die Deutschlands Geschichte im 20. Jahrhundert behandeln.
"Es kann und darf nicht sein, dass Einträge aus NS-Quellen zitieren und weit über das, rechtlich geschützte, Maß an Aufklärung hinaus Materialien und Kennzeichen verfassungsfeindlicher und verbotener Organisationen Verwendung finden",
so die Presseerklärung der stellvertretenden Vorsitzenden der Partei DIE LINKE. Die kurz danach zurückruderte, da
"...verfassungsfeindliche Symbole vorrangig zur Dokumentation verwendet werden. Gleichwohl können diese – anders als im Buchformat – zu rechtsextremistischen Propagandazwecken ohne Probleme heruntergeladen und umfunktioniert werden. Das ist eine nicht zu unterschätzende Grauzone. ... Da eine Strafanzeige offenbar der falsche Weg für diese Auseinandersetzung ist, ziehe ich diese – nachdem mich bereits gestern Vertreter von Wikimedia angesprochen haben und wir intensiv diskutiert haben – heute zurück. Ich stelle mich gern dem Gespräch, um andere, sinnvollere Wege der gesellschaftlichen Auseinandersetzung zu finden."
Offensichtlicher Quatsch, da mit dieser Begründung auch eben die Landeszentrale für Politische Bildung Hamburg oder die Polizei Hessen verklagt werden könnte.
Neben dem Spott nun weiteres Ungemach: Günter von Gravenreuth stellte nun bei der StA Berlin Strafanzeige gegen Schubert. Begründung:
"Die Wiedergabe von historischen Dokumenten in einer Enzyklopädie wie der Wikipedia, deren Objektivität und Aktualität erst vor wenigen Tagen bestätigt wurde, erfüllt keinen Straftatbestand, insbesondere nicht §§ § 86 Abs. 1 Nr. 4 oder 130 Abs. 3 StGB.
Geschütztes Rechtsgut von § 164 StGB ist die Rechtspflege und die Strafverfolgungsorgane vor unnötiger Inanspruchnahme und daneben auch die einzelne Person vor Strafverfolgungsmaßnahmen, die sie unberechtigterweise treffen könnten.
Dies war der Beschuldigten wohl auch bekannt, da sie als stellvertretende Vorsitzende der Partei "Die Linke" über ausreichende Kenntnisse verfügt.."
Der §164 finde auch Anwendung, wenn eine entsprechende Anzeige wieder "zurückgezogen" wird, so Gravenreuth.
Gravenreuth ist nicht unbedingt als Freund der Wikimedia Deutschland e.V. bekannt, insofern kommt sein Engagement für die Online-Enzyklopädie auf den ersten Blick überraschend. Jedoch dürfte neben der Aversion gegen die Linkspartei noch das eine oder andere Motiv eine Rolle im jetzigen Vorgehen gegen Schubert spielen. Nach wie vor ist unklar, wer inhaltlich für deutsche Wikipedia-Einträge haftet. Im Rahmen der Schubertschen Anzeige wurde die Politikerin mehrfach dazu aufgefordert, doch zuerst den Kontakt zu Wikimedia Deutschland zu suchen. Im Impressum auch der deutschen Wikipedia-Seiten ist jedoch die Wikimedia Foundation Inc. in St. Petersburg, USA eingetragen.
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am 26.07.2009 22:55:27: |
LoL_O-Mat am 26.07.2009 23:05:47: |
Ghandy am 26.07.2009 23:58:48: |