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12. September 2007
Gravenreuth in Berlin zu Haftstrafe ohne Bewährung verurteiltDer Münchner Rechtsanwalt und Verleger Günter Freiherr von Gravenreuth wurde gestern vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen versuchten Betrugs zu einer Haftstrafe von einem halben Jahr ohne Bewährung verurteilt. Die Verurteilung war die Folge einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der taz-Verlagsgenossenschaft eG. Das Landgericht Berlin erwirkte auf Antrag Gravenreuths eine einstweilige Verfügung gegen die taz. Am 30. Juni 2006 zahlte man eigenen Angaben nach den zu erstattenden Betrag in Höhe von 663,71 Euro. Trotzdem versuchte Herr Gravenreuth am 13. Juli 2006 die Domain der taz ( Die taz hatte gegen die Pfändung geklagt, weil man eine betrügerische Absicht dahinter vermutete. Auf Nachfrage von Benutzern des Gulli-Boards gab der Rechtsanwalt aus München "Die haben vor einiger Zeit gezahlt und die Domain wieder bekommen; Hauptsacheklage ist anhängig. Die wollen es wissen, die haben Frist zur Hauptsacheklageerhebung setzten lassen - wie einst die Die taz erstattete Strafanzeige wegen versuchten Betruges. Herr Gravenreuth hatte dem Vollstreckungsgericht mitgeteilt, dass die Summe aus dem Kostenfeststellungsbeschluß noch nicht beglichen wurde. Bei einer Durchsuchung der Kanzlei konnte zwar der Beleg eines Zahlungseingang gefunden werden, diesen hatte Gravenreuth jedoch auf eine andere Forderung verbucht. Tatsächlich war es nicht unbedingt einfach zu ermitteln, worauf sich die Zahlung bezog: bezeichnet wurde sie mit "RNR.15O436/0623.05.2006". Gravenreuth: "Das Gericht war ernsthaft der Ansicht, das ich WUSSTE dass o.g. Formulierung sich wie folgt auflöst: Trotz dieser Unklarheiten hielt das Gericht eine Geldstrafe wegen einer früheren Verurteilung aus dem Jahr 2000 wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen nicht mehr für ausreichend. Die Freiheitsstrafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Richterin Nissing im "(...) Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden." Während erwartungsgemäß die Freude in den einschlägigen Foren groß ist, überwiegt in den juristischen Kreisen die Skepsis. So auf dem "Ich glaube nicht, dass das Urteil des AG Berlin-Tiergarten in dieser Form Bestand haben wird. Eine Strafaussetzung zur Bewährung ist bei einer Freiheitsstrafe bis 1 Jahr der praktische Regelfall. Alles andere bedarf besonderer Begründung. Warum eine Verurteilung aus 2000 dem entgegenstehen sollte, ist nicht ersichtlich, da der zeitliche Abstand zu groß ist." Mit einer Fortsetzung der unendlichen Geschichte GvG vs. taz dürfte damit zu rechnen sein. Verwandte News
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Zitat: Zitat von Hassel Wieso waren es früher andere? es sind doch letztendlich dieselben oder habe ich das missverstanden? Immerhin hat ja der liebe herr gravenreuth dem Dialerparasiten höchstpersönlich zumindest Briefkastentechnisch unterschlupf gewährt auf dem hof seiner seiner schwester, auch wenn er behauptet nichts damit zu tun zu tun zu haben, auch wenn ich das anders sehe Zu Modem und ISDN ... Biegel am 05.10.2007 11:01
...ich glaub, zum konkreten Fall ist jetzt alles (mehrfach) gesagt. Grosses Indianerehrenwort, wenn die Geschichte ihre Fortsetzung findet (Berufung ist eingelegt), wirds nen neuen Newsfred geben. Korrupt am 05.10.2007 15:41
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