gulli: Größte Verfassungsbeschwerde der Bundesrepublik: AK Vorrat macht die 7.000 voll
30. Oktober 2007

Größte Verfassungsbeschwerde der Bundesrepublik AK Vorrat macht die 7.000 voll

In Kürze erwartet der AK Vorrat den Eingang der 7000. Vollmacht zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen die ab 2008 geplante Vorratsdatenspeicherung. Über 20.000 elektronische Anmeldungen und knapp 7.000 schriftliche Vollmachten liegen bereits vor, die Abstimmung des umstrittenen Gesetzes ist auf Ende nächster Woche anberaumt.

Die Beschwerden sind gut fundiert, das Bundesverfassungsgericht dürfte sich für die Personengruppen interessieren, die gegen die Verbindungsdatenspeicherung Beschwerde einlegen. Jeder zehnte der Beschwerdeführer ist in einem Vertrauensberuf tätig: 19% als Journalisten, 7% als Ärzte, Zahnärzte oder Apotheker sowie 5% als Rechtsanwälte. Auch Geistliche, Heilpraktiker, Krankenpfleger, Psychologen, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen und Unternehmensberater wehren sich gegen die geplante Abbildung ihrer vertraulichen Kontakte.

Trotz der erheblichen Bedenken gegen die Maßnahme, deren Verfassungsmäßigkeit massiv bezweifelt wird, will die große Koalition die VDS ab Anfang 2008 in Kraft treten lassen - in dem Fall wird die Verfassungsbeschwerde eingereicht. Der SPD-Abgeordnete Jörg Tauss externer Link in neuem Fenster folgtsagte gestern, die Koalition wolle den vorliegenden Gesetzentwurf mit geringfügigen Änderungen nächste Woche verabschieden, habe aber nichts dagegen, wenn die angekündigte Verfassungsbeschwerde oder die beim Europäischen Gerichtshof seit 2006 anhängige Nichtigkeitsklage Erfolg haben.

Insbesondere die Wahrung des Patientengeheimnisses oder der Quellenschutz von Journalisten werden durch die VDS gefährdet: die Grundlage einer freien und investigativen Presse, die ihre Kontrollfunktion gegenüber Politik und Wirtschaft wahrnehmen kann, ist bedroht. Darüber hinaus werden Millionen von Bürgern unter Generalverdacht gestellt, werden ihre Kontakte nachvollziehbar und ihr Standort via Handypeilung ortbar.

Weiter drohen Klagewellen: der gegenüber der Politik eingeknicke Branchenverband BITKOM hat den Widerstand gegen das kostspielige Gesetz zwar externer Link in neuem Fenster folgtaufgegeben, weist aber darauf hin, dass Vorratsdaten bereits zu solchen Bagatellen wie Beleidigungsklagen ausgewertet werden könnten, wird das Gesetz nicht geändert.

Besser aber, es tritt erst gar nicht in Kraft: Kommenden Dienstag sind alle Bürger nochmals aufgerufen, um an den landesweiten, dezentralen Demonstration gegen die VDS teilzunehmen.

  • 24 Kommentare zum Artikel
  • Die Frage bleibt, was soll die Verfassungsbeschwerde bringen, die muss eh dem EuGH vorgelegt werden, wo sie bereits schon vorhanden ist. Wenn das BGH seiner Urteilssprechung treu bleibt, ist diese Regelung unzulässig, aber europäisches Recht bricht deutsches Recht, so wie das bei allen Mitgliedsländern der Fall ist, daher kann das BGH keine Entscheidung gegen daseuropäische Recht aussprechen. mfGr

    natbornkiller am 31.10.2007 18:02
  • danke für das lob. es freut mich, dass meine "nachtarbeit" positive resonanz ausgelöst hat. mfg chronoton

    Chronoton am 31.10.2007 19:44
  • Zitat: Zitat von natbornkiller Die Frage bleibt, was soll die Verfassungsbeschwerde bringen, die muss eh dem EuGH vorgelegt werden, wo sie bereits schon vorhanden ist. Wenn das BGH seiner Urteilssprechung treu bleibt, ist diese Regelung unzulässig, aber europäisches Recht bricht deutsches Recht, so wie das bei allen Mitgliedsländern der Fall ist, daher kann das BGH keine Entscheidung gegen daseuropäische Recht ...

  • Zitat: aber europäisches Recht bricht deutsches Recht, Aber wie ist es, wenn die EU ein Gesetz verabschiedet, dass gegen einen der unveränderbaren Artikel des GG verstößt?

    Chummer am 01.11.2007 13:00

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