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04. Mai 2006

Google-Zensur Seitenvorschau ist zu filtern, berichtender Blogger wird abgemahnt

Nicht gefällige Google-Ergebnisse kann man auf mehrere Arten angehen. Einmal, indem man per Gerichtsbeschluß Google zur Vorabzensur der Ergebnis-Vorschau verpflichtet. Weiterhin, indem man unliebsame Berichte über diese Zensur per kostenpflichtiger Abmahnung aus dem Netz verbannt. Beides keine Zukunftsmusik, sondern Realität: Eine Google-Vorabzensur ordnete das LG Hamburg vor zwei Tagen an, Marcel zensierte heute sein Parteibuch-Blog und soll bis morgen 1.800 Euro Abmahngebühren zahlen.

Google stellt Suchergebnisse in der Regel per verlinktem Seitentitel dar, gefolgt von einigen Textschnipseln aus der Seite, in welchen die Suchbegriffe vorkommen. Kann diese automatisierte Vorschau als ehrverletzende Äußerung verstanden werden, so habe Google gefälligst die Ergebnisausgabe entsprechend zu schönen. So die Pressekammer des LG Hamburg am vergangenen Dienstag. Eine entsprechende Einstweilige Verfügung wurde bestätigt.

Schreibt jemand wie Marcel auf seinem Mein Parteibuch - Blog nun einen Text, in dem er darauf hinweist, dass im Zusammenhang mit bestimmten Berufsgruppen - beispielsweise aus der Immobilienbranche - auch negative Begriffe fallen, ohne auch nur einen Zusammenhang herzustellen oder eine Zuschreibung vorzunehmen, dann kann die kostenpflichtige Abmahnung ins Haus flattern. In seinem Fall geschah dies gestern, eine Fristsetzung zur Entfernung der unerwünschten Inhalte wurde gnädigerweise bis morgen, Freitag gewährt. Bis dahin habe Marcel auch Zeit, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie die Abmahnkosten in Höhe von 1.832 Euro zu begleichen.

Anlass der Abmahnung: Der Bericht über die Suchergebnisse Googles bei der Eingabe des Namens von Andreas K., seines Zeichens Chef einer Firma, welche Anlagen in Immobilien vermittelt. Im Bericht enthalten: die beanstandeten Begriffe sowie ein Link zur Seite, die Google als erstes Suchergebnis ausgibt.

Zu diesem Suchergebnis tauchen in der Vorschau Googles auch "ehrverletzende" Begriffe auf, welche Google doch zu entfernen habe - so jedenfalls die einstweilige Verfügung gegen die Suchmaschine. Die EV wurde von der Pressekammer des LG Hamburg bestätigt, selbst wenn dies die manuelle Kontrolle aller Suchergebnisse Googles bedeuten würde.

Denn unterscheiden, wann eine Vorschau ehrverletzend sein könnte, kann Google mit technischen Mitteln alleine nicht. Rolf Schälike, der das Verfahren beobachtete, fragte sicherheitshalber nach der Urteilsverkündung nochmals nach:

"Wie kann Google entscheiden, falls im Suchergebnis folgendes erscheint:

Rolf Schälike
Immobilienbetrug

was mich nicht stören würde - im Gegenteil -, weil es ein Buch von mir "Immobilienbetrug" sein könnte, erhielt ich zur Antwort, dass sich Google vorher schlau machen müsse und vorab sicherheitshalber diese Beziehung beim Suchen ausschließt."

Setzt sich diese Rechtsprechung durch, so kann Google die in China gesammelte Expertise bei der Zensur von Webseiten und Suchergebnissen bald auch effektiv in Deutschland einsetzen - ein großer Schritt hin zum Netz, welches nur noch nach Unternehmensvorgaben geschönt den Bürgern zugemutet werden kann und in dem ohne Vorabkontrolle nicht einmal eine Ergebnisvorschau einer Suchanfrage ausgegeben werden darf.

Dies das große Bild. Über das man nur mit Vorsicht schreiben darf, und dabei bitte keine Beispiele angeben sollte, denn sonst könnte man schnell eine Abmahnung plus Kostennote im Fax vorfinden. Wie Marcel, der den beanstandeten Link sowie den Namen Andreas K.' inzwischen aus seinem Blog entfernt hat.

Selbst das dürfte möglicherweise noch nicht ausreichend zensiert sein: Rückschlüsse auf die Identität der beteiligten Personen seien ja mit entsprechendem Vorwissen immer noch möglich, je nach Richter sei der jetzige Stand der Seite damit immer noch ein immenses Risiko, so ein Kommentar zum bisherigen Stand der Dinge.

  • Zitat: Mal abgesehen das Google garnichts dafür kann. Googles System arbeitet (praktisch) ohne menschlichen Einfluss von Google her was die Indexierung und das Ranking (ok da wird wohl eher eingegriffen) angeht. Somit kann Google garnichts dafür wenn solche Ergebnisse kommen. naja, sie können schon was dafür, sie haben das system ja immerhin gemacht. so leicht können sie sich nicht der verantwortung ...

    Palatinum am 07.05.2006 11:28
  • Trotzdem es ist lächerlich Google wegen sowas zu verklagen.

    Phaeilo am 07.05.2006 18:48
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