Nicht volljährig? Pech gehabt. Google verbietet sowohl in Deutschland als auch in den USA Minderjährigen die Nutzung seiner Dienste. Die Passage in den deutschen AGB: "Sie dürfen die Services nicht nutzen und die Vertragsbedingungen nicht annehmen, wenn Sie nicht volljährig sind und daher keinen verbindlichen Vertrag mit Google abschließen können".
Die Regelungen sind sehr
umfassend gehalten: Prinzipell dürfen nicht Volljährige nicht einmal die Google-Startseite aufrufen - Google subsummiert unter "Dienste" nicht nur die diversen anmeldepflichtigen Services, sondern auch die Nutzung der "Produkte, der Software, der Dienstleistungen und der Webseiten von Google". Auch in den
US-Bestimmungen verbietet Google Minderjährigen den Besuch der Google-Webseite: "You may not use the Services and may not accept the Terms if you are not of legal age to form a binding contract with Google".
FT bekannt, dass Google in Zukunft noch viel intensiver Nutzerdaten speichern und analysieren werde. Auf die Frage, wo er Google in 5 Jahren sehe, antwortete Schmidt,
"Wir sind am Anfang in Bezug auf die Gesamtmenge der Informationen, die Google hat. Die Algorithmen werden besser und personalisierter sein. Das Ziel ist, dass Googleuser die Möglichkeit haben, Fragen wie "Was soll ich morgen unternehmen?" oder "Welchen Job soll ich wählen?" zu stellen."
Dazu muss Google in der Tat noch viele sensible persönliche Daten über seine Nutzer sammeln, am besten über einen langen Zeitraum. Noch besser natürlich von Personen, denen die Sammelwut Googles nicht bewusst ist. Insofern ist die Frage durchaus berechtigt, ob ein 14jähriger geistig in der Lage ist abzuschätzen, was ein simpler Google-Mailaccount für Google und für Googles Wissen über den User bedeuten kann.
Was tun? Prinzipiell könnten beispielsweise die einschlägigen Filterhersteller Google als Adult Content kategorisieren. Schulen und öffentliche Einrichtungen könnten ihrem Auftrag zum Schutz der Jugend vor vertragswidrigem Verhalten nachkommen und Google ebenfalls blocken - Handlungsfelder gäbe es einige.
Alternativ könnten Eltern natürlich auch - analog beispielsweise zu Erklärungen zum Discobesuch - im Namen ihrer Kinder eine Erlaubnis zur Nutzung Googles einreichen. Mit einem Fax mit Inhalt wie "Hiermit erteile ich als Personensorgeberechtigter an (Name, Vorname, Wohnort, Geburtsdatum, Google-Accountdaten), (Name, Vorname) die Nutzung der Google-Dienste zu erlauben und dazu mit Google in das sich aus den AGB ergebende Vertragsverhältnis zu begeben", beispielsweise.
Name, Anschrift, Unterschrift - und das Kind googelt hoffentlich legaler.
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... Neulich erst wurde bekannt, dass Google die Algorithmen verbessern will. Das noch in weiter ferne liegende Ziel, Google nach alltaeglichen Dingen wie “Was fuer ein Beruf soll ich ergreifen”, “Was soll ich unternehmen” fragen z ...
Zitat: Zitat von G.L.R. an das mit den Cookies habe ich natürlich gedacht, nur löschen die viele regelmäßig ! dann läuft das nicht mehr so einfach ! Dann bringt Google halt ein Browser-Plugin raus, das das Anmelden erledigt und nebenbei kann damit dann auch gleich der lokale Rechner in den Suchindex aufgenommen werden
Wahrscheinlich muss jeder der Googeln will eine Kopie seines Personalausweises an Google schicken. (ein bisschen Paranoia muss auch sein )
aber das heißt doch nicht das man jetzt sein gmail account verliert oder? und außerdem wie sollen sie die suche verbieten oder ähnliches, die googlesuche ist doch auf hunderten seiten integriert, ds ist unmöglich, deshalb, SCHNAPSIDEE
Und wenn das kommen würde, kommt das dann nur für Deutschland oder Österreich auch?! MFG